zurück zur Übersicht Wir brauchen Hilfe! 23.06.2010 von Birgit L. Hallo! In unserem Haus wohnt ein Messie. Sein Hund lebt im Müll und hat Flöhe. Der arme Hund. Die Wohnung ist total vermüllt, man kann sich das nicht vorstellen. Und nicht nur der Hund stinkt, sondern auch der Herr und das ganze Haus. Wir Bewohner und Wohnungseigentümer haben uns schon an verschiedene Behörden gewandt. Nicht nur wegen dem Leben des Hundes. Leider wurde bisher alles abgeblockt. Aber der Hund tut uns leid. Er wäre in jedem Tierheim besser aufgehoben. Da ist es wenigstens sauber. Jetzt hat er auch noch Hundeflöhe, die meinen Ento auch schon eingeholt haben.Ich habe natürlich sofort reagiert und Enzo ist jetzt wieder sauber. Bitte geben Sie uns einen Rat, an wen wir uns noch wenden können, dass dieser Hund endlich ein würdiges Leben führen kann. Ich habe auch schon mit dem Verterinäramt in Waldshut-Tiengen telefoniert. Aber ich hatte nicht den Eindruck, dass die das Leben des Hundes interessiert. Aber hat auch ein Tier nicht ein Recht auf ein würdiges Leben? Bitte geben Sioe uns einen Rat. Danke Biggi Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bedauerlicherweise kann ich Ihnen keinen anderen Rat geben, als sich an die zuständigen Behörden (Ordnungs- und Veterinäramt) zu wenden, da nur diese Stellen Anordnungen zur Sicherung des Hundes treffen können. Dies sollte jedoch schriftlich geschehen, um ein Verfahren in Gang zu setzen und um nicht “abgewimmelt“ zu werden. Dies können Sie selbst tun oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin damit beauftragen, dessen Kosten sie allerdings selbst tragen müssen. Des Weiteren können Sie sich auch an den örtlichen Tierschutz wenden. Da Sie schreiben, dass das Haus stinkt und sich Ungeziefer im Haus verbreitet, könnten Sie sich auch schriftlich an das Gesundheitsamt wenden und unter Umständen die Miete mindern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bedauerlicherweise kann ich Ihnen keinen anderen Rat geben, als sich an die zuständigen Behörden (Ordnungs- und Veterinäramt) zu wenden, da nur diese Stellen Anordnungen zur Sicherung des Hundes treffen können. Dies sollte jedoch schriftlich geschehen, um ein Verfahren in Gang zu setzen und um nicht “abgewimmelt“ zu werden. Dies können Sie selbst tun oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin damit beauftragen, dessen Kosten sie allerdings selbst tragen müssen. Des Weiteren können Sie sich auch an den örtlichen Tierschutz wenden. Da Sie schreiben, dass das Haus stinkt und sich Ungeziefer im Haus verbreitet, könnten Sie sich auch schriftlich an das Gesundheitsamt wenden und unter Umständen die Miete mindern.