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Hund verkauft und dem neuen Besitzer entlaufen

von Nevrija S.

Hi ich habe meinen Hund vor 4 Tage verkauft ein Vertrag ist nicht zustande gekommen. Heute hat mich die Nachricht erreicht, dass mein Hund den neuen Besitzer entlaufen ist und die ihre Aufsichtspflicht und die artgerecht Haltung für ein jungen einjährigen verspielten Malteser nicht erfüllt war Die Herrschaften sind beide Rentner und hatten sich schlafen gelegt ohne darauf zu achten das Türen und Fenster geschlossen sind. Mein Hund ist in den Garten gewesen und ist denen entlaufen. Zum Glück hatte er noch den Halsband mit Namen und der Telefonnummer von meinem Ehemann was sie neue Besitzer nicht geändert haben. Ich selber bin momentan nicht zu Hause und kann auch meinen Ehemann nicht erreichen, sodass ich nachfragen kann ob sich jemand schon gemeldet hat Wenn ich morgen die Nachricht erhalten sollte das sich jemand bei meinem Ehemann gemeldet hat und der Hund bei ihm sein sollte habe ich dann das Recht zu sagen ich behalte meinen Hund da ihr eure Aufsichtspflicht vernachlässigt habt und nur durch den Halsband den wir unserem Hund angeschafft hatten er gefunden wurde Bekommt ihr denn Hund nicht und auch nicht das Geld

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung über das unbedachte Verhalten der neuen Halter.  Da Emotionen jedoch im Recht keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Auch wenn Sie schreiben, dass „ein Vertrag nicht zustande gekommen ist“, nehme ich an, dass es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, einen mündlichen Kaufvertrag hat es jedoch zwischen Ihnen und den Käufern offenbar gegeben. Indem diese den vereinbarten Kaufpreis gezahlt und Sie im Gegenzug den Hund und das Eigentum übereignet haben, ist dieser Kaufvertrag auch von beiden Seiten erfüllt worden. Das bedeutet, dass das Ehepaar Eigentümer des Hundes ist und Sie ihn wieder herausgeben müssen, sofern diese sich bei Ihnen melden und ihn zurückfordern.
 
Um den Hund behalten zu dürfen, müssten Sie daher von dem Kaufvertrag zurücktreten können, allerdings ergeben sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte für einen Rücktritt, zudem werden Sie im Ergebnis wahrscheinlich nicht den Hund und gleichzeitig auch den Kaufpreis behalten dürfen. Weder das unbedachte Verhalten noch, dass der Hund noch sein altes Halsband trägt, erscheinen ausreichend für einen Rücktritt. Hier müsste daher anhand der Einzelheiten geprüft werden, ob Sie mit den Käufern mündlich ein Rücktrittsrecht vereinbart haben, das hier zum tragen käme.
 
Falls sich die Angelegenheit nicht zwischenzeitlich gütlich erledigt hat, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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