zurück zur Übersicht Quarantäne 21.09.2023 von Mariana M. Ich musste heute meine kleine Prinzessin (12 Wochen) alt im Tierheim zur Impfung und Quarantäne (21Tage) abgeben. Ich habe meine Maus aus Portugal mitgebracht. Ein Bekannter von uns hatte ein Golden Retriever Wurf. Sie kam mit ihrer ersten Impfung und alle weiteren wollte ich dann natürlich hier. Sie lebte jetzt seit 3 Wochen bei uns eigentlich schon die ganze Zeit in Quarantäne, weil ich bis zur nächsten Impfung warten wollte. Heute war ich dann glücklich mit ihr beim TA und dann der Schock. Ich habe sie illegal mitgebracht und müsste mich bitte sofort beim Veterinäramt melden, die Praxis würde es bis spätestens Montag auch melden. Laut der TA hätte sie auf jeden Fall aber keine Tollwut. Ich da natürlich direkt angerufen und in Tränen ausgebrochen, habe gebettelt ob sie bei mir zuhause die Quarantäne machen dürfte aber ganz klar NEIN. Musste sie auch heute noch ins Tierheim bringen ansonsten würde sie abgeholt werden. Kann ich da rechtlich gegen angehen? Das ist die wichtigste präge Zeit für ein Hund. Muss sie diese letzte wichtigste Zeit im Zwinger verbringen?? Die sagten im Tierheim sie dürfte nicht raus aus dem Zwinger und müsste auch da ihr Geschäft erledigen. Sogar das Stubenrein was langsam gut klappte (bei uns im Garten ging sie), kann sie alles von neu lernen. Bitte verurteilt mich nicht. Mein Herz ist genug gebrochen und meine Augen brennen schon von soviel weinen. Da Portugal EU ist habe ich niemals damit gerechnet. Meine vorherigen Hunde waren immer aus Deutschland. Tut mir leid für den langen text und wahrscheinlich die tausend Fehler. Ich bin einfach für nichts in der Lage im Moment. Danke 😔 Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung, jedoch bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Bereits seit dem 29.12.2014 gelten bei der Einfuhr von Hunden nach Deutschland, die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Danach muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und es muss ein blauer EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen ist. Da eine Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst 21. Tage nach erfolgter Impfung besteht, dürfen Welpen generell frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz und einem blauen EU-Heimtierausweis nach Deutschland eingeführt werden. Die zuständige Behörde hat die betroffene Welpen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, so lange unter Quarantäne zu stellen, bis die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dies kann je nach Einzelfall auch mehrere Monate dauern, so dass die angekündigten drei Wochen hoffentlich eingehalten werden können. Ich nehme an, dass Sie von der Behörde einen Bescheid oder ein Schreiben erhalten haben, dies müsste eingesehen werden. Kurz vor Ablauf der Quarantäne wird die Behörde sich wahrscheinlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den vorläufigen Betrag nennen. Die Kosten für die Quarantäne setzen sich aus einem Tagessatz (je nach Tierheim etwa 15,00 - 25,00 €/Tag) sowie die angefallenen Tierarztkosten zusammen. Wenn Sie den Welpen abholen möchten, müssen Sie zuvor den gesamten Betrag als Sicherheit hinterlegen. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da für eine eingehende Prüfung der Schriftverkehr mit der Behörde und vorliegenden Bescheide geprüft werden müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung, jedoch bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Bereits seit dem 29.12.2014 gelten bei der Einfuhr von Hunden nach Deutschland, die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Danach muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und es muss ein blauer EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen ist. Da eine Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst 21. Tage nach erfolgter Impfung besteht, dürfen Welpen generell frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz und einem blauen EU-Heimtierausweis nach Deutschland eingeführt werden. Die zuständige Behörde hat die betroffene Welpen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, so lange unter Quarantäne zu stellen, bis die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dies kann je nach Einzelfall auch mehrere Monate dauern, so dass die angekündigten drei Wochen hoffentlich eingehalten werden können. Ich nehme an, dass Sie von der Behörde einen Bescheid oder ein Schreiben erhalten haben, dies müsste eingesehen werden. Kurz vor Ablauf der Quarantäne wird die Behörde sich wahrscheinlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den vorläufigen Betrag nennen. Die Kosten für die Quarantäne setzen sich aus einem Tagessatz (je nach Tierheim etwa 15,00 - 25,00 €/Tag) sowie die angefallenen Tierarztkosten zusammen. Wenn Sie den Welpen abholen möchten, müssen Sie zuvor den gesamten Betrag als Sicherheit hinterlegen. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da für eine eingehende Prüfung der Schriftverkehr mit der Behörde und vorliegenden Bescheide geprüft werden müssen.