zurück zur Übersicht Kitten mit Ringelflechte 18.10.2023 von Sabrina E. Hallo, wir haben vor knapp zwei Wochen ein Kitten mit 10 Wochen gekauft. Bei Kauf sagte uns die Dame die kahlen Stellen und Schürfwunden können einfach mit Zinksalbe behandelt werden. Ihr Tierarzt hätte den Verkauf zugestimmt. Nun haben ich und mein Mann Ringelflechte bekommen. Ab zum Tierarzt der ein PCR Test für Dermatophyten veranlasst hat. Unser Hautarzt stellt die Diagnose Tinea corporis. Pilzkultur wurde angelegt und dauert 3 Wochen. Wir haben auch einen Hund, noch scheint der Hund verschont, aber wahrscheinlich wird auch das später zum Problem, weil sie sich selten nah gekommen sind. Die Verkäuferin antwortet nicht. Leider ist Ringelflechte ansteckend und müssen uns einschränken sowie die Pilzerkrankung behandeln. Verkauf war von privat. Diese Erkrankung bedarf starke hygienische Vorkehrungen, jeden Tag waschen, putzen und desinfizieren. Salben bringen derzeit noch keine Linderung, es wird jeden Tag mehr und mehr auf unserer Haut und ist ziemlich belastend. Wir haben schon einiges für Tierarztbesuch und unsere Salben bezahlen müssen. Zudem erwarten uns weitere Kosten. Was können wir machen oder welche Möglichkeiten bestehen für Schadensersatzansprüche oder Sonstiges? Vielen lieben Dank. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Katze von Privat verkauft wurde, wäre wichtig zu wissen, ob ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wurde und ob dort die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Bei einem Kauf von Privat kommt hinzu, dass anhand der Einzelheiten geprüft werden muss, ob hier ein Fall von § 442 Absatz 1 BGB vorliegt, wonach folgendes gilt: „Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“ Um prüfen zu können, ob und welche Gewährleistungsansprüche Ihnen zustehen (Kaufpreisminderung und/oder ein Schadensersatzanspruch) ist wichtig zu wissen, was die Verkäuferin zu der Ursache der kahlen Stellen und Schürfwunden bei einem 10 Wochen alten Kitten gesagt hat und was im weiteren Verlauf hierzu besprochen wurde. Sichern Sie wenn möglich, die Verkaufsanzeige und die gesamte Korrespondenz mit der Verkäuferin, falls Sie einen Impfaufweis erhalten haben, versuchen Sie bei der dort genannten Tierarztpraxis zu erfahren, ob und wie die das Kitten hinsichtlich der Schürfwunden etc. behandelt wurde und ob es bereits eine Diagnose gab. Sammeln Sie zum Nachweis alle Belege für Salben, Reinigungsmittel etc. für einen möglichen Schadensersatzanspruch. Sollte die Verkäuferin sich nicht auch weiterhin nicht mehr melden, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Katze von Privat verkauft wurde, wäre wichtig zu wissen, ob ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wurde und ob dort die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Bei einem Kauf von Privat kommt hinzu, dass anhand der Einzelheiten geprüft werden muss, ob hier ein Fall von § 442 Absatz 1 BGB vorliegt, wonach folgendes gilt: „Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“ Um prüfen zu können, ob und welche Gewährleistungsansprüche Ihnen zustehen (Kaufpreisminderung und/oder ein Schadensersatzanspruch) ist wichtig zu wissen, was die Verkäuferin zu der Ursache der kahlen Stellen und Schürfwunden bei einem 10 Wochen alten Kitten gesagt hat und was im weiteren Verlauf hierzu besprochen wurde. Sichern Sie wenn möglich, die Verkaufsanzeige und die gesamte Korrespondenz mit der Verkäuferin, falls Sie einen Impfaufweis erhalten haben, versuchen Sie bei der dort genannten Tierarztpraxis zu erfahren, ob und wie die das Kitten hinsichtlich der Schürfwunden etc. behandelt wurde und ob es bereits eine Diagnose gab. Sammeln Sie zum Nachweis alle Belege für Salben, Reinigungsmittel etc. für einen möglichen Schadensersatzanspruch. Sollte die Verkäuferin sich nicht auch weiterhin nicht mehr melden, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.