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Katzenbaby zu jung abgegeben

von Desireé K.

Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries, vor 3 Wochen hatte ich eine Anzeige in der Zeitung gelesen "Katzenbabys", daraufhin fuhr ich zu der Frau. Die Babys waren sehr klein, sollten aber schon 6 1/2 Wochen alt sein. Die Frau hat uns die kleine Katze Micky mitgegeben. Als wir eine weiter Katze holten die nur 2 Tage älter war sind wir total erschrocken. Die Katze war doppelt so groß. Micky die kleine konnte nicht richtig laufen, hat kaum gefressen und war sehr unselbstständig. Als wir beim Tierarzt waren, bekamen wir die Bestätigung, dass Micky maximal 3-4 Wochen alt sei. Als ich der Frau, die uns Micky verkaufte, dies mitteilte wurde sie sehr komisch. Sie sagte, dass die Mutter nicht mehr füttert und auch klein war (Klein war sie aber nicht). Dann hat diese Frau mich beleidigt (nur per SMS), ich wäre ein verlogenes Weib und total ungepflegt, mein Haus sieht bestimmt aus wie eine Müllhalte etc. Da die Mutter von Micky keine Milch mehr gab, habe ich mich entschieden, mit dem Tierarzt, dass wir die kleine aufpeppeln und sie nicht wieder zu dieser Frau muss. Ich hatte Angst Micky nie wieder zu sehen. Als diese Frau dann sagte, dass die bei mir vorbeikommt und mich anzeigt, die Katze wieder haben will usw. bekam ich Angst, diese habe ich auch heute noch. Meiner süßen Micky geht es ganz gut, sie rennt mir immer nach und wächst langsam etwas. Es zeigt sich leider immernoch, dass die Kleine zu früh von der Mutter weg kam. Natürlich werde ich weiterhin mein bestes geben. Allerdings habe ich Angst, dass die Frau mir meine Kleine wegnimmt und ihr etwas passiert oder ich sie nie wieder sehe. Kann diese Frau mir rein rechtlich etwas? Ich bin da in großer Sorge um meine Katze. Manchmal überlege ich auch, ob ich diese Frau anzeigen sollte. Was sagen Sie zu der Geschichte, kann Micky bleiben? Ihr Rat wäre sehr hilfreich, ich weiß nciht an wen ich mich sonst hätte wenden sollen... LG Desy

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In § 2 Absatz 4 der Tierschutz-Hundeverordnung ist geregelt, dass Welpen erst ab der achten Woche vom Muttertier getrennt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur für den Notfall, falls entweder das Leben der Mutter oder der Welpen in Gefahr ist. Leider gibt es eine solche gesetzliche Regelung nicht für Katzen. Meines Erachtens ist die Situation jedoch vergleichbar, so dass eine Trennung unterhalb der acht Wochen-Grenze nicht tierschutzgerecht ist. Die Dame könnte sich der Tierquälerei strafbar gemacht haben, da in § 1 des Tierschutzgesetzes verankert ist, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Verstöße dagegen können gemäß § 18 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro geahndet werden. Wenden Sie sich daher schriftlich an das Ordnungs- und das Veterinäramt und zeigen diesen Vorfall an. Theoretisch könnten Sie daneben auch eine Strafanzeige wegen Tierquälerei bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten.

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