zurück zur Übersicht Haftpflicht bei entlaufenen Hunden 01.07.2010 von Silvia W. Mich interessiert seit längerem die Frage, wer für einen Schaden aufkommt, den ein seit längerem entlaufener Hund verursacht. Da wir täglich mit Fundhunden/entlaufenen Hunden zu tun haben, gewinnt man oft der Eindruck, dass Besitzer -auch Tierheime- Hund längst 'abgeschrieben' haben, wenn er nicht nach einigen Tagen oder Wochen wieder eingefangen werden kann. Gibt es da Fristen, nach welcher Zeit der ehemalige Halter nicht mehr haftbar gemacht werden kann, wenn sein entlaufener Hund z.B. einen Unfall verursacht? Wenn der Hund Haftpflicht versichert ist, muß man der Versicherung ggf. eine intensive, jedoch erfolglose Bemühung nachweisen, den Hund einfangen bzw. sichern zu wollen? Selbst wenn Besitzer den Hund garnicht zurückhaben wollen, müßten sie doch soviel Interesse am Auffinden haben, um somit eine Gefährdung für und durch den Hund auszuschließen. Bei TASSO sind viele Hunde schon seit langer Zeit als vermisst gemeldet, die sind nicht alle tot sondern könnten bei einem Unfall anhand des Chips einem Besitzer zugeordnet werden...und wer zahlt dann für den Schaden? Schöne Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden. Gibt es einen Finder, der das Tier an sich genommen hat, so ist auch er für den Schaden haftbar zu machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden. Gibt es einen Finder, der das Tier an sich genommen hat, so ist auch er für den Schaden haftbar zu machen.