zurück zur Übersicht Tierarztkosten für gesunde Katze 29.04.2024 von Mona M. Hallo, unser 10jähriger Kater ist freigänger und geht (außer im Winter) jeden Abend raus und kommt morgens wieder ins Haus. Er entfernt sich auch nicht weit vom Haus. Er ist zutraulich. Jetzt wurde er Nachts einfach mitgenommen (wir kennen keinerlei Gründe warum jemand ihn mitnimmt) und in der Tierklinik abgegeben. Die Tireklinik hat von dem Finder komischerweise nur einen Namen (keine weiteren Details). Er hatte keinerlei Verletzungen und ist topfit. Er wurde an dem Abend ganz normal wie immer rausgelassen. Am nächsten Morgen habe ich über Tasso die Nachricht gelesen, dass er in der Tierklinik ist und habe natürlich sofort dort angerufen und meine Nachbarin hat ihn sofort abgeholt (da ich an dem morgen nicht da war). Jetzt kommt eine Rechnung über 160€. Muss ich diese Bezahlen? Warum darf man einfach eine gesunde Katze Nacht in der Tierklinik abgeben und warum soll ich das dann bezahlen? (die Tierklinik bestätigte auch, dass es ihm an nichts fehlt und er gesund ist). Bei uns in der Straße (am Waldrand) gibt es viele freilaufende Katzen, die kann ich ja nicht jeden Abend alle einsammeln und in eine Klinik fahren??? Ich wäre um eine Einschätzung und was ich jetzt machen kann sehr dankbar. Ich möchte ihn natürlich gerne weiterhin Nachts rauslassen, so wie die letzten 10 Jahre auch. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verärgerung, für die Tierklinik gab es jedoch wahrscheinlich keine Alternativen, weder den Kater gar nicht aufzunehmen, da er augenscheinlich gesund und unverletzt war noch ihn nach Untersuchung und Befund, dass es ihm gut geht, an Ort und Stelle auszusetzen, weil der „Finder“/die Abgabeperson nicht mehr anwesend ist und Sie unbekannt sind, beides wäre im Zweifel tierschutzwidrig. Sie sind als Verantwortliche im Sinne des Tierschutzgesetzes zunächst auch für die Kosten verantwortlich. Sie sollten die Klinik jedoch auffordern, Ihnen schriftlich die Details zu der Einlieferung und den Namen des Finders zu nennen, um mit diesem Kontakt aufnehmen zu können. Zum einen könnte geprüft werden, ob Sie einen Erstattungsanspruch haben und zum anderen ob Ihnen diese Person bekannt ist und sich ein anderer Konflikt dahinter verbirgt bzw. um zu vermeiden, dass der Kater erneut in der Klinik abgegeben wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verärgerung, für die Tierklinik gab es jedoch wahrscheinlich keine Alternativen, weder den Kater gar nicht aufzunehmen, da er augenscheinlich gesund und unverletzt war noch ihn nach Untersuchung und Befund, dass es ihm gut geht, an Ort und Stelle auszusetzen, weil der „Finder“/die Abgabeperson nicht mehr anwesend ist und Sie unbekannt sind, beides wäre im Zweifel tierschutzwidrig. Sie sind als Verantwortliche im Sinne des Tierschutzgesetzes zunächst auch für die Kosten verantwortlich. Sie sollten die Klinik jedoch auffordern, Ihnen schriftlich die Details zu der Einlieferung und den Namen des Finders zu nennen, um mit diesem Kontakt aufnehmen zu können. Zum einen könnte geprüft werden, ob Sie einen Erstattungsanspruch haben und zum anderen ob Ihnen diese Person bekannt ist und sich ein anderer Konflikt dahinter verbirgt bzw. um zu vermeiden, dass der Kater erneut in der Klinik abgegeben wird.