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Hund nach Medikamentengabe beim Tierarzt verstorben

von Iracema B.

Mein Hund hat am letzten Montag, 06.05. gegen 7:30 erste Krankheitsanzeichen gezeigt... Durchfall und Fieber. Ich bin sofort morgens um 9:00 zum Tierarzt. Ich erwähnte noch, dass meine 13jährige Hündin einen Lebertumor hat (dies war der Praxis bereits bekannt). Die Tierärztin diagnostizierte einen Infekt, maß nur Fieber und hat den Hund nicht weiter untersucht. Sie gab fiebersenkende Mittel, Antibiotika. ..(laut der Ärztin) und schickte mich wieder weg. Zuhause ging es meiner Hündin immer schlechter und innerhalb 2 Std ist sie kollabiert und verstorben. Als ich merkte, dass es ihr immer schlechter ging, war es schon zu spät sie noch zu einem Not Tierarzt zu bringen...sie verstarb im Auto. Was kann ich gegen dieses Praxis machen? Der Hund war trotz des Tumors noch fit und zeigte eine Nacht davor keine Krankheitsanzeichen. Sie ist nicht auf meine Information der Vorerkrankung eingegangen. Sie hatte den Hund genau untersuchen müssen. Der Tod meines Hundes ist ein großer Verlust. Ich bitte um Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir sehr leid, dass Sie Ihre Hündin verloren haben und ich verstehe Ihre Verärgerung über die Tierärztin. Da im Recht Emotionen keine Rolle spielen bitte ich jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Hier geht es um die komplizierte Frage der Tierarzthaftung. Ein Sachverständiger oder eine Sachverständige müsste anhand der Vorerkrankung, dem Stadium des Lebertumors und den dazugehörigen Unterlagen, Laborwerte etc. beurteilen, ob die Einschätzung der Tierärztin, nur die Gabe von fiebersenkenden Mitteln und Antibiotika vertretbar war oder eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellte, da weitere Untersuchungen notwendig gewesen wären. Dies läßt sich an dieser Stelle daher nicht bewerten.
 
Versuchen Sie aber zunächst in einem Gespräch mit der Tierärztin die Situation und Ihre Ansicht, dass weitere Untersuchungen notwendig waren zu klären, nehmen Sie am besten eine unbeteiligte dritte Person mit.
 
Sollte dies keine Klarheit bringen oder die Tierärztin das Gespräch verweigern, fordern Sie sie schriftlich auf Ihnen einen Ausdruck der gesamten Karteikarteikarte Ihrer Hündin mitsamt Laborergebnissen, etc. zu übersenden und wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder die zuständige Landestierärztekammer, die versuchen kann zwischen Ihnen und der Tierärztin zu vermitteln.

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