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Hundesteuer wieder bekommen

von Lisa T.

Guten Tag, Wir sind 2020 innerhalb Niedersachsens in eine andere Stadt gezogen und haben vergessen unseren Hund umzumelden. Das heißt wir haben bis Ende 2023 Hundesteuer in der alten Stadt bezahlt. Nun haben wir unseren Hund umgemeldet. Natürlich möchte die neue Stadt, dass wir rückwirkend die Hundesteuer bezahlen. Kann ich die Hundesteuer aus meiner alten Stadt zurückfordern? Bei Abmeldung wurde mir gesagt das es nicht zurück bezhalt wird, die neue Stadt sagt aber man kann nicht einen Hund doppelt besteuern. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Details zur Hundesteuer finden sich in den jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden, insbesondere ist dort ein Paragraf zu finden, der den Beginn und das Ende der Steuerpflicht regelt.
 
Entscheidend für die Prüfung Ihrer Frage ist daher, was in der Hundesteuersatzung Ihres vorherigen Wohnortes dazu steht. Da Sie den Ort nicht angegeben haben, füge ich Ihnen als Beispiel und zum Vergleich die entsprechenden Regelung zum Wegzug aus den Hundesteuersatzungen der Stadt Wesseling und Stadt Köln bei:
 
In der Wesselinger Satzung steht in § 6 Absatz 3:
„Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.“
 
In Köln gilt gemäß§ 5 Absatz 2:
„(...) Bei Wegzug eines Hundehalters aus Köln endet die Steuerpflicht mit Ablauf des
Monats, in den der Wegzug fällt. Bei verspäteter Anzeige (§ 8 Abs.2) und fehlendem Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung in Köln endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln eingeht.“
 
Da Hundesteuern oft jährlich in einem Betrag gezahlt werden, wird nach Ende der Steuerpflicht ein geändert Steuerbescheid ausgestellt und der zu viel gezahlte Betrag wird erstattet.
 
Sehen Sie die Hundesteuersatzung Ihres vorherigen Wohnortes ein, was dort zum Ende der Steuerpflicht geregelt ist. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich mit dem letzten Steuerbescheid Ihres vorherigen Wohnortes sowie dem vorhandenen Schriftverkehr mit beiden Steuerämter an einen Anwalt oder eine Anwältin für Steuer- oder Tierrecht.
 

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