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Hohe Tierarztrechnung

von Marie S.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Kater leidete seit mehren Wochen an Juckreiz. Ich habe es bereits von mir aus selbst erfolglos mit „Frontline“ behandelt, weswegen ich eine mobile Tierarztpraxis zur Untersuchung und Blutentnahme bestellt habe. Nach einem 15 minütigem Hausbesuch kam nun kam die Rechnung in Höhe von 380,42€. Ich hatte diesen Service bereits 2022 für ähnliche Leistungen da (175€) Für mich lassen sich 50% nicht mit der GOT Erhöhung erklären. Zum Vergleich: meine andere Katze war letztens 8 Stunden beim Tierarzt. Mit Narkose, Medikamenten, Blutentnahme, Urinprobe und co waren das 350€. Die mobile Tierarztpraxis rechnet wie es mir scheint in viel hören Sätzen ab, obwohl keine besondere Erschwernis oder besondere Uhrzeit feststeht. Manche Sachen wirken doppelt gemoppelt. Noch dazu wollte mit die mobile TA-Praxis mir erklären, dass der Juckreiz an einer Futtermittelallergie liegt. Also falsche Diagnose und dieser Wucherpreis. Kann das Korrekt sein? Liebe Grüße §8/657: Untersuchung von Ohr und Gehörgang, Beurteilung des Trommelfells 34,50€ 21: Allgemeine Untersuchung ohne Beratung 42,82 € §8/1: Aufklärung zum Behandlungsfall oder zur Anwendung von Medikamenten 22,52 €. (Katzen 2,5kg 7,5kg), 2x 19,63 € 627: Blutprobenentnahme venös 30,78 € 608: Aufbereitung von Blutproben, z. B. Zentrifugation, Abpipettieren, Ausstrich 27,10€ 144: Bearbeitung von Proben zum Versand 15,39 € 143: Auswertung von Laborwerten und Befunden aus Fremduntersuchungen, einfach 25,00 € §8/1: Befundbesprechung 21,39€ 10, Geriatrisches Profil (Hund/Katze) (Juni-Aktion) 56,92 € 11 Verbrauchsmaterialien 4,00 € __________________________ Zwischensumme (netto) 319,68€ Umsatzsteuer 19 % 60,74 € Gesamtbetrag 380,42 €

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie den Betrag als hoch empfinden, jedoch erscheint dieser durch die teils starke Erhöhung der GOT und neu hinzugefügten Gebühren seit Oktober 2022 erklärbar.
 
Bei der Beurteilung sind zunächst sind von der Rechnungssumme die Medikamente in Höhe von 46,72 € abzuziehen (2x 19,63 € + MWSt).
 
Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass das entnommene Blut in einem Fremdlabor untersucht wurde. Die Bundestierärztekammer empfiehlt in ihren Anmerkungen zu § 7 Absatz 2 GOT zu Fremdlaborkosten u.a. folgendes:
 
„(...) Laborkosten externer Labors sind dagegen Auslagen, die ohne Aufschlag weitergegeben werden. Die tierärztlichen Leistungen bei externen Laborleistungen bestehen einmal in der Blutprobenentnahme (627), Aufbereitung von Blutproben (608), Bearbeitung von Proben zum Versand (144) und der Interpretation der Ergebnisse (143) sowie der anschließenden Beratung des Besitzers (Nrn. 1 oder 2). Zu diesen Leistungen sollten die Material-, Labor- und Versandmaterialkosten zuzüglich MwSt. sowie die Portokosten gerechnet werden.“
 
Die dort aufgeführten Nummern sind im Gebührenverzeichnis zu finden und mit folgenden Netto-Eurobeträgen aufgeführt, so dass die Mehrwertsteuer jeweils noch hinzu gerechnet werden müssen:
 
Blutprobenentnahme (627)                            10,26 € – 30,78 €
Aufbereitung von Blutproben (608)              27,10 € – 81,30 €
Bearbeitung von Proben zum Versand (144)            10,26 € – 30,78 €
und der Interpretation der Ergebnisse (143) 25,00 € – 75,00 €
anschließenden Beratung des Besitzers (Nrn. 1) 11,26 € – 33,78 €
(oder Nr. 2)                                                    30,78 € - 92,34 €.
 
Beim Vergleich der von Ihnen angegebenen und abgerechneten Nummern der GOT ist zu sehen, dass das meiste mit einfachen oder zweifachen Satz und nur eine Position mit dem dreifachen Satz abgerechnet wurde. Dies erscheint mir jedenfalls ohne weitere Einsicht in Behandlungsunterlagen oder Einzelheiten zum Besuch nicht unangemessen. Zumal die Anfahrt bzw. die Kilometer gar nicht berechnet wurde.
 
Lassen Sie sich bei weiterem Bedarf von dem Tierarzt seine Rechnung und den Ansatz der jeweiligen Höhe erklären.  
 

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