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Vereiterte Gebärmutter

von Katrin A.

Hallo Guten Abend ,ich habe ein Problem. Wir waren im April das erste Mal mit unserem Hund beim Tierarzt, da es ihr nicht Gut ging.Ihr wurde Blut abgenommen, bei dem man aber nach ich beim Labor den Befund anfordert habe, erlesen konnte dass das Blut nicht auf Entzündungswerte und andere Wichtige Werte getestet werden konnte, da es entweder schlecht gelagert oder zu warm geworden ist. Wir waren insgesamt vier mal beim Tierarzt Sie hat Spritzen bekommen hatte wohl schlechte Nierenwerte und niedrige Schilddrüsenwerte bei einem weiteren Besuch wurde eine Blasenentzündung festgestellt und Antibiotika verschrieben. Angeblich wurde ein Röntgenbild der Blase gemacht, zudem wurde mitgeteilt, das sie erst läufig war schlecht frisst.Sie hatte zudem einen wackeligen Zahn der entfernt werden sollte. Fünf Tage, nachdem ich wieder beim Tierarzt war und ihr noch mal Blut abgenommen wurde ,wurde meine Hündin Not operiert mit einer fast platzenden vereiterten Gebärmutter. Sie hatte zehnfache, erhöhte Entzündungswerte, ganz schlechte Blutwerte, das sie es fast nicht überlebt hätte. Sie musste vier Wochen Antibiotika nehmen, dass sich ihre Werte jetzt stabilisiert haben. Der jetzt behandelnde Tierarzt sagt, dass das nicht zu übersehen war. Ich habe den vorherigen Tierarzt durch eine Mediatoren kontaktieren lassen, der sieht Nicht in der Pflicht, aufgrund dieses Vorfalls einen finanziellen Anteil an der OP plus Weitere Behandlung Übernehmen Circa 2000 € Außerdem , sagt er, das es mit ihrer Vorerkrankung( mein Hund hat keine Vorerkrankung ) kommen kann. Es war ein Zeitraum von fünf Wochen. Wir waren am 15. April 16.April, 18.+ 19.April 15.4.das erste Mal mit Blutabnahme die aber nicht Verwertbar war dann am 16.5. wieder Blutabnahme, bei der nur 4 Werte getestet haben, da hatte sie schon einen Kugelbauch und am 22. Mai Wurde sie notoperiert. Was kann ich noch machen ? Es ist nicht nur das finanzielle, bei mir ist auch das emotionale wie mein Hund und auch ich darunter gelitten habe, das sie fast gestorben ist. Vielen Dank für eine Antwort

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie versucht haben eine gütliche Lösung zu finden. Ich verstehe, dass Sie mit Ihrer Hündin mitgelitten haben und auch, dass seine Ablehnung sie enttäuscht oder auch verärgert. Da jedoch Emotionen bei der Frage nach einer finanziellen Haftung des Tierarztes keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Ein Diagnose- oder Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor.
 
Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
 
Zu einer Beweislastumkehr kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen wiederrum vom Patientenbesitzer nachgewiesen werden.
 
Fordern Sie von dem ersten Tierarzt die Herausgabe der kompletten Karteikarte inklusive aller Unterlagen wie Befunde, Laborergebnisse, Ultraschallbilder, eine detaillierte Rechnung falls nicht vorhanden usw.
 
Fragen Sie den aktuell behandelnden Tierarzt oder einen unbeteiligten anderen Tierarzt oder Tierärztin aus einer anderen Stadt (in diesem Fall sollten Sie überlegen die Unterlagen zu anonymisieren), ob er oder sie Ihnen den Akteninhalt auswerten und ob ein Fehlverhalten hieraus erkennbar ist und Ihnen dies schriftlich mitteilt.
 
Wenden Sie sich dann weiterem Bedarf entweder an die zuständige Landestierärztekammer, die den Tierarzt zu einer Stellungnahme auffordern wird. Zwar kann die Kammer keine Rechtsstreitigkeiten lösen oder Einfluss auf Rechnungen nehmen, jedoch könnte so doch noch eine gütliche Einigung gefunden werden.
 
Notfalls wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. 
 

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