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Klauseln Schutzvertrag Welpen

von Marcel R.

Guten Abend, ich habe zwei Hunden vom Tierschutzverein gegen eine Schutzgebühr und Schutzvertrag ein neues Zuhause gegeben. Vorher hatten wir sie zur Pflege. Kurze Zeit später hat die Hündin Welpen zur Welt gebracht. Einen Deckakt habe ich nicht mitbekommen und die Hündin hat auch keine Anzeichen einer Trächtigkeit gezeigt. Erst in der Nacht kam mir ihr Verhalten seltsam vor und am Morgen kam der erste Welpe auf die Welt. Wir sind dann am selben Tag noch zum Tierarzt, da es Komplikationen gab. Die Kosten haben wir selbst getragen, wie auch die künftigen (Wurmkuren, Impfungen, Chip etc.). Im Schutzvertrag steht u.a. das Kontrollen stattfinden können und wir diese zulassen müssen. Weiterhin gibt es die Klausel, dass wenn Welpen vorhanden sind, diese dem Tierschutzverein unterliegen und nur von diesem vermittelt werden dürfen. Wir haben den Tierschutzverein nicht über die Welpen informiert und sie haben es von irgendjemanden erfahren. Deshalb will der Tierschutzverein jetzt zur Kontrolle kommen. Darf der Tierschutzverein so eine Kontrolle durchführen und muss ich diesen in die Wohnung lassen? Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber es geht mir um den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Darf der Tierschutzverein die Welpen selbst vermitteln oder ist diese Klausel unwirksam? Wir bezahlen und haben auch schon selbst sämtliche Tierarztkosten aus eigener Tasche bezahlt. Wir haben die Arbeit, den Zeitaufwand, Kosten des Welpenfutter etc. mit den Welpen. Wir kümmern uns um alles selbst, wollen vom Tierschutzverein die Kosten nicht wieder haben. Wir wollen auch keinen Welpenhandel betreiben oder uns damit bereichern, zumal die Schwangerschaft nicht wissentlich erfolgte. Wir haben jetzt Angst, dass uns der Tierschutzverein die Welpen und Hündin wegnehmen könnte und wir eine Vertragsstrafe zahlen müssen 😞 Wir haben ja auch eine Schutzgebühr bezahlt und sind für sämtliche Kosten, wie Hundesteuer, Versicherung, Tierarzt etc. verantwortlich. Welche Rechte haben wir, was müssen wir vom Tierschutzverein dulden? Liebe Grüße Marcel

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier müsste anhand des zeitlichen Ablaufs geprüft werden, ob Ihnen die Hündin bereits trächtig übergeben wurde oder ob der Deckakt in Ihrer Obhut stattgefunden hat. Da es hier um zwei verschiedene Fragen geht, die Rechtmäßigkeit der Nachkontrolle und die möglichen Konsequenzen aus dem Wurf (Herausgabe/Vertragsstrafe) muss der Tierschutzvertrag eingesehen werden, da es auf die konkreten Formulierungen ankommt.
                                           
Dass ein Verein eine Nachkontrolle machen darf und in Ihrem konkreten Fall wegen des Wurfs und der unterlassenen Mitteilung an den Verein daran auch ein berechtigtes Interesse haben dürfte, nehme ich an, dass der Verein diese Kontrolle auch durchsetzen wird. Der Verein hat aber kein Betretungsrecht Ihrer Wohnung ohne oder gegen Ihren Willen.
 
Ebenso ist anhand des Tierschutzvertrages zu prüfen, wer Eigentümer der Hündin ist, da das  Eigentum an Welpen einer Hündin sich nach dem Eigentum an der Hündin richtet, da die Welpen rechtlich so genannte „Früchte“ der Hündin im Sinne des §§ 953, 99, 90a BGB sind.
 
Ebenso ist zu prüfen, ob und wie Sie mit den Welpen verfahren dürfen, da ich annehme, dass Sie dies nicht alle behalten, sondern an Dritte verkaufen/vermitteln wollen.
 
Da hier so viele verschiedenen rechtliche Fragen zu prüfen und zu bewerten sind und dies ohne den Tierschutzvertrag nicht möglich ist, wenden Sie sich mit dem Vertrag und der Korrespondenz mit dem Verein an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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