zurück zur Übersicht Beisserei bei Hunden 12.07.2010 von Silke G. Der Hund meiner Freundin wurde von einen anderen Hund gebissen, obwohl er sich unterworfen hat. Beide Hunde waren nicht angeleint, es ist am Hundestrand passiert. Der Hund, der gebissen hat, ist meiner Freundin nicht bekannt. Muss die Halterin des Hundes, der gebissen hat, die Tierarztkosten zahlen? Inwieweit haftet da die Versicherung des Tierhalters (Hundehaftpflichtversicherung) Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Man sollte daher den Halter des Hundes, der gebissen hat, schriftlich auffordern die entstandenen Tierarztkosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Eine konkretere Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Man sollte daher den Halter des Hundes, der gebissen hat, schriftlich auffordern die entstandenen Tierarztkosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Eine konkretere Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen.