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Leinenflicht/Anhörungsbogen

von Natia S.

Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich des Anhörungsbogens, den ich von Ordnungsamt erhalten habe, da ich mit meinem kleinen Hund ohne Leine um 09 Uhr morgens auf der Wiese war. Ich muss meine Daten mitteilen (obwohl die das schon wissen, was für mich nicht nachvollziehbar war) und kann zu der Sache mich äußern. Die Äußerung ist jedoch freiwillig, obwohl es wird auch gefragt ob ich den Tat zugebe. Ich habe gedacht ich erhalte einen Verwarnungsgeld, daher bin ich etwas irritiert. Wie soll ich mich da verhalten? Soll ich mich dazu äußern oder lieber nicht? Wenn ja, was wäre sinnvoll? Vielen Dank im Voraus!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass Sie gegen die allgemeine Leinenpflicht aus dem Berliner Hundegesetz verstoßen haben, dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
 
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) sieht vor dem Erlass eines Bußgeldbescheids die Anhörung der betroffenen Person vor, von der man Gebrauch machen kann, aber nicht muss.
 
Ein solche Anhörung ist zwar vor dem Erlass eines Verwarnungsgeldes nicht zwingend vorgeschrieben wird jedoch häufig von den Behörden dennoch versandt, oft auch schon in Kombination mit dem Verwarnungsgeld und der Möglichkeit dies innerhalb einer Woche zu überweisen, die Rücksendung des Anhörungsbogens ist dann nicht mehr notwendig.
 
Da Sie offensichtlich mit einem Verwarnungsgeld gerechnet haben scheint der Verstoß gegen die Leinenpflicht eindeutig zu sein. Ob eine Äußerung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll bzw. sogar notwendig wäre, lässt sich an dieser Stelle jedoch nicht pauschal bewerten, da es auf die Einzelheiten ankommt.

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