zurück zur Übersicht Mietvertrag Verbot Tierhaltung 22.07.2024 von Nicole S. Liebes TASSO - Team! Seit 2020 Mietvertrag steht drin: Fristlose Kündigung bei andere Mieter störende Tierhaltung bzw. Tierhaltung in den Mieträumen ist nicht gestattet, oder nur nach Absprache gestattet Seit 2021 Mündliche Erlaubnis Katze bei mir zu Hause Jetzt: Vermieter über Anwalt sagt, das es keine Mündliche Erlaubnis gibt- Rauswurf der Katze 15.07. 2024 Widerspruch läuft Ist es richtig, dass seit April 2024 Haustiere nicht mehr abgelehnt werden dürfen, wenn die eine Haftpflichtversicherung haben? Wenn dem so ist, bitte ich sie mir das über E-Mail zu bestätigen, denn sie ist in meiner Haftpflichtversicherung mit versichert und somit kann sie nicht rausgeworfen werden. ( ganz abgesehen davon, dass ich viele Beweise habe, dass die Erlaubnis stattgefunden hat ) Im Herzen Danken wir euch und senden ein sonniges MIAU von der Insel Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Tatsache, dass Ihre Katze in Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, ist zwar im Hinblick auf Ihre Haftung als Katzenhalterin sehr gut, jedoch verpflichtet dies allein einen Vermieter nicht die Genehmigung zu erteilen. Jedoch erscheint mir nach Ihrer kurzen Schilderung die Klausel Ihres Mietvertrages als unwirksam, weil Sie gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt. Das Gericht hat im Jahre 20213 eine Mietvertragsklausel, nach der die Hunde- und Katzenhaltung generell verboten ist, für unwirksam erklärt (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Das Gericht weist aber darauf hin, dass aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel nicht automatisch folgt, dass nun die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Es ist gut, dass Sie die mündliche Zusage beweisen können. Sollte der Vermieter auf die Abschaffung bestehen oder sollten es noch andere Gründe geben über die Sie mit Ihrem im Vermieter Streit sind, wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder an den Mieterverein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Tatsache, dass Ihre Katze in Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, ist zwar im Hinblick auf Ihre Haftung als Katzenhalterin sehr gut, jedoch verpflichtet dies allein einen Vermieter nicht die Genehmigung zu erteilen. Jedoch erscheint mir nach Ihrer kurzen Schilderung die Klausel Ihres Mietvertrages als unwirksam, weil Sie gegen die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt. Das Gericht hat im Jahre 20213 eine Mietvertragsklausel, nach der die Hunde- und Katzenhaltung generell verboten ist, für unwirksam erklärt (Az VIII ZR 168/12), da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Das Gericht weist aber darauf hin, dass aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel nicht automatisch folgt, dass nun die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Es ist gut, dass Sie die mündliche Zusage beweisen können. Sollte der Vermieter auf die Abschaffung bestehen oder sollten es noch andere Gründe geben über die Sie mit Ihrem im Vermieter Streit sind, wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht oder an den Mieterverein.