zurück zur Übersicht Bfs Formular 05.08.2024 von Hannelore J. Meine Katze habe ich in der Katzenpension vorgebucht und soll ein bfs Formular unterschreiben. Die Bezahlung erfolgte zur Hälfte, den Rest bei bringen der Katze..Muß ich das unterschreiben? Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ein allgemeiner Grundsatz vorweg. Im Rahmen der Vertragsfreiheit steht es sowohl Ihnen als auch der Betreiberin frei mit wem Verträge geschlossen werden. Wenn Sie mit diesem Abrechnungsverhalten nicht einverstanden sind, müssen Sie das Formular auch nicht unterschreiben, so wie es der Betreiberin dann allerdings auch frei steht, mit Ihnen keinen Vertrag zu schließen und Ihre Katze nicht zu betreuen. Worin bestehen denn Ihre Zweifel bzw. was spricht gegen die Unterschrift, da Sie den vereinbarten Betrag für die Betreuung Ihrer Katze im Ergebnis ohnehin zahlen müssen, sei es an die BFS (also die Verrechnungsstelle) oder die Pensionsbetreiberin. Da ich bisher die BFS health finance im Tierbereich nur im Zusammenhang mit Tierarztrechnungen kenne, überrascht es mich, dass eine Katzenpension diesen Service ebenfalls nutzt. Zumal Sie die Summe zuvor zur Hälfte als Vorschuss und den Rest bei Abgabe der Katze leisten müssen, so dass sie die Forderung bereits vollständig an die Betreiberin bezahlen und gar keine Forderung an die BFS verkauft und von dieser Ihnen in Rechnung gestellt wird. Bei weiterem Beratungsbedarf könnte daher anhand der Unterlagen, die Sie von der Katzenpension erhalten haben bzw. deren AGB und insbesondere dem Formular, das Sie unterschreiben sollten, weiteres geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ein allgemeiner Grundsatz vorweg. Im Rahmen der Vertragsfreiheit steht es sowohl Ihnen als auch der Betreiberin frei mit wem Verträge geschlossen werden. Wenn Sie mit diesem Abrechnungsverhalten nicht einverstanden sind, müssen Sie das Formular auch nicht unterschreiben, so wie es der Betreiberin dann allerdings auch frei steht, mit Ihnen keinen Vertrag zu schließen und Ihre Katze nicht zu betreuen. Worin bestehen denn Ihre Zweifel bzw. was spricht gegen die Unterschrift, da Sie den vereinbarten Betrag für die Betreuung Ihrer Katze im Ergebnis ohnehin zahlen müssen, sei es an die BFS (also die Verrechnungsstelle) oder die Pensionsbetreiberin. Da ich bisher die BFS health finance im Tierbereich nur im Zusammenhang mit Tierarztrechnungen kenne, überrascht es mich, dass eine Katzenpension diesen Service ebenfalls nutzt. Zumal Sie die Summe zuvor zur Hälfte als Vorschuss und den Rest bei Abgabe der Katze leisten müssen, so dass sie die Forderung bereits vollständig an die Betreiberin bezahlen und gar keine Forderung an die BFS verkauft und von dieser Ihnen in Rechnung gestellt wird. Bei weiterem Beratungsbedarf könnte daher anhand der Unterlagen, die Sie von der Katzenpension erhalten haben bzw. deren AGB und insbesondere dem Formular, das Sie unterschreiben sollten, weiteres geprüft werden.