zurück zur Übersicht Mein Hund wird zum 2. Mal von einem bestimmten Hund angegriffen 20.08.2024 von Anja H. Guten Tag, heute ist es zum 2. Mal passiert, dass ein bestimmter Hund, der irgendwo in unserem Umkreis wohnt, meinen Hund angegriffen und gebissen hat. In beiden Fällen war mein Hund (Rauhaardackel) angeleint, arglos am schnuppern. Der andere Hund (vermutlich Border Collie oder so ähnlich) kam nicht angeleint aus einer Seitenstraße und stürzte sich direkt auf unseren Hund und fing an zu beißen. Die Besitzerin konnte ihn auch nicht abrufen. Mein Mann konnte die Hunde zum Glück trennen. Heute Mittag kam beim Spazierengehen wieder dieser Hund, diesmal von hinten. Wir haben ihn erst gesehen, als er direkt bei uns war und er hat sofort angegriffen und gebissen. Die Tochter der Halter war allein unterwegs und weit hinten. Sie konnte den Hund nicht abrufen. Mein Mann hat die Hunde wieder trennen können, unser Hund hat eine kleine Wunde an einem Hinterlauf. Das Gebiet, in dem wir heute waren, ist ein Landschaftsschutzgebiet, in dem ganzjähriger Leinenzwang angeordnet wurde. Was kann man tun? In beiden Fällen haben wir an die Halter appelliert, ihren Hund nicht mehr frei laufen zu lassen. Wir wissen natürlich nicht, ob das eingehalten wird. Ich habe inzwischen Angst, mit unserem Hund hier in unserer Wohngegend spazieren zu gehen. Was haben Sie für einen Rat für mich? Wie kann ich meinen Hund schützen? Vielen Dank und freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nach Ihrer Schilderung könnte es sich um einen gefährlichen Hund gemäß § 7 NHundG handeln. Zeigen Sie beide Beißvorfälle bei Ihrem Ordnungsamt an und bitten um Überprüfung. Da Sie Namen und Adresse der Hundehalter nicht kennen, geben Sie den Hundenamen an und beschreiben ihn möglichst genau, schildern Sie auch die beiden Vorfälle möglichst detailliert, geben an, ob es Zeugen gibt und fügen Fotos der Verletzung(en) und Tierarztrechnung(en) Ihres Hundes bei.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nach Ihrer Schilderung könnte es sich um einen gefährlichen Hund gemäß § 7 NHundG handeln. Zeigen Sie beide Beißvorfälle bei Ihrem Ordnungsamt an und bitten um Überprüfung. Da Sie Namen und Adresse der Hundehalter nicht kennen, geben Sie den Hundenamen an und beschreiben ihn möglichst genau, schildern Sie auch die beiden Vorfälle möglichst detailliert, geben an, ob es Zeugen gibt und fügen Fotos der Verletzung(en) und Tierarztrechnung(en) Ihres Hundes bei.