zurück zur Übersicht Keine artgerechte Hundehaltung 28.08.2024 von Petra O. Ich grüße Sie, ich wohne in einem kleinen Einfamilienhaus Wand an Wand mit meinem Nachbarn. Er hat 5 Rehpinscher, die den ganzen Tag sich selbst überlassen sind und fast durchgehend bellen. Das heißt in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ich habe es dem Ordnungsamt mehrfach gemeldet, mit Lärmprotokoll und dem Hinweis, dass die Tiere aus Rumänien eingeführt wurden und den ganzen Tag eingesperrt sind. Das Ordnungsamt unternimmt nichts mit der Begründung, dass ich mich nur als Einzelperson beschwert habe und sie erst tätig werden können, wenn sich mehrere Personen beschweren. Das ist aber nicht möglich, da ich in einem Einfamilienhaus wohne, was ich dem Ordnungsamt mitgeteilt habe. Es passiert nichts. Was kann ich tun? Viele Grüße und danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich zu Gunsten der Hunde engagieren. Da das Ordnungsamt ohnehin nicht zuständig für die Überwachung und Einhaltung der Tierschutzrechtlichen Regelungen (Tierschutz-Hundeverordnung, Tierschutzgesetz etc.) ist wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinäramt beim Landratsamt. Bitten Sie darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird. Schildern Sie die Umstände sachlich und benennen nur das als Tatsache, was Sie auch bezeugen können, Vermutungen oder Informationen, die Sie nur über Dritte haben benennen Sie auch als solche, um keine falschen Verdächtigungen gegenüber der Behörde zu äußern. Führen Sie, wenn vorhanden Zeugen (Familienangehörige, Besucher) der geschilderten Umständen auf, machen Sie, wenn möglich Audioaufnahmen des Bellens, fügen Sie die Lärmprotokolle bei usw. und bitten um Überprüfung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich zu Gunsten der Hunde engagieren. Da das Ordnungsamt ohnehin nicht zuständig für die Überwachung und Einhaltung der Tierschutzrechtlichen Regelungen (Tierschutz-Hundeverordnung, Tierschutzgesetz etc.) ist wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinäramt beim Landratsamt. Bitten Sie darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird. Schildern Sie die Umstände sachlich und benennen nur das als Tatsache, was Sie auch bezeugen können, Vermutungen oder Informationen, die Sie nur über Dritte haben benennen Sie auch als solche, um keine falschen Verdächtigungen gegenüber der Behörde zu äußern. Führen Sie, wenn vorhanden Zeugen (Familienangehörige, Besucher) der geschilderten Umständen auf, machen Sie, wenn möglich Audioaufnahmen des Bellens, fügen Sie die Lärmprotokolle bei usw. und bitten um Überprüfung.