zurück zur Übersicht Tierarzt mobil - Kosten Euthanasie Kater 03.09.2024 von Beatrice J. Hallo Frau Fries, ich musste meinen Kater schweren Herzens von seinem Leiden erlösen lassen. Da der Transport aufgrund von Herz- und Atembeschwerden eine maximale Herausforderung für den kleinen Pelz geworden wäre, habe ich einen mobilen Tierarzt beauftragt. Das Anfahrtsgebühren anfallen, das war mir klar. Das die Rechnung dann knapp 330,- € benennt, allerdings nicht. Auf Nachfrage wurde die neue Gebührenordnung (2022/ 2-facher Satz) benannt und Material, die Untersuchung, Medikamente etc.! Ich habe natürlich mit gewissen Kosten gerechnet, aber diese Rechnung empfinde ich sehr hoch und irgendwie unrealistisch. Vielleicht irre ich mich auch!? Was sagen Sie und an wen kann ich mich ggf. in Potsdam / Brandenburg wenden, um die Rechnung prüfen zu lassen? Vielen Dank und liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich anlässlich des Todes Ihres geliebten Katers wegen der Rechnung an mich wenden müssen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die nüchterne und sachliche Antwort. Da mit besagter Erhörung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahre 2022 die Gebühren teils stark erhöht wurden und zusätzliche Gebührentatbestände aufgenommen wurden, erscheint mir der Rechnungsbetrag von knapp 277,31 € netto/ohne Mehrwertsteuer auf den ersten Blick, ohne die Einzelheiten zu kennen jedenfalls nicht unrealistisch hoch, insbesondere, da es sich um den Besuch eines mobilen Tierarzt handelte. Hausbesuche sind nicht nur wegen den zusätzlichen Fahrtkosten des Tierarztes teurer, sondern auch wegen der zusätzlichen Gebühr für den Hausbesuch, die zwischen 34,50 € und 103,50 € jeweils plus Mehrwertsteuer, beträgt. Hinzu kommen dann noch all die Gebühren und Auslagen für die Untersuchung, die Euthanasie, Medikamente und das Verbrauchsmaterial, die auch in einer Praxis anfallen. Handelt es sich dann auch noch um eine Notbehandlung, also bei Nacht (von 18:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages), am Wochenende oder einem Feiertag, sind die Gebühren mindestens mit dem 2-fachen und maximal sogar mit dem 4-fachen Satz abzurechnen und es kommt die Notdienstgebühr von 50,00 € plus Mehrwertsteuer hinzu. Sollten Sie die Rechnung für überhöht halten oder sind Positionen abgerechnet worden, die nicht angefallen sind, o.ä. wenden Sie sich zunächst an den Tierarzt und lassen sich seine Berechnungen nachvollziehbar erklären. Sollte er dies ablehnen könnten Sie sich an die Landestierärztekammer wenden, die zwar die Rechnung nicht berichtigen kann, aber zwischen Ihnen und dem Tierarzt versuchen könnte zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich anlässlich des Todes Ihres geliebten Katers wegen der Rechnung an mich wenden müssen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die nüchterne und sachliche Antwort. Da mit besagter Erhörung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahre 2022 die Gebühren teils stark erhöht wurden und zusätzliche Gebührentatbestände aufgenommen wurden, erscheint mir der Rechnungsbetrag von knapp 277,31 € netto/ohne Mehrwertsteuer auf den ersten Blick, ohne die Einzelheiten zu kennen jedenfalls nicht unrealistisch hoch, insbesondere, da es sich um den Besuch eines mobilen Tierarzt handelte. Hausbesuche sind nicht nur wegen den zusätzlichen Fahrtkosten des Tierarztes teurer, sondern auch wegen der zusätzlichen Gebühr für den Hausbesuch, die zwischen 34,50 € und 103,50 € jeweils plus Mehrwertsteuer, beträgt. Hinzu kommen dann noch all die Gebühren und Auslagen für die Untersuchung, die Euthanasie, Medikamente und das Verbrauchsmaterial, die auch in einer Praxis anfallen. Handelt es sich dann auch noch um eine Notbehandlung, also bei Nacht (von 18:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages), am Wochenende oder einem Feiertag, sind die Gebühren mindestens mit dem 2-fachen und maximal sogar mit dem 4-fachen Satz abzurechnen und es kommt die Notdienstgebühr von 50,00 € plus Mehrwertsteuer hinzu. Sollten Sie die Rechnung für überhöht halten oder sind Positionen abgerechnet worden, die nicht angefallen sind, o.ä. wenden Sie sich zunächst an den Tierarzt und lassen sich seine Berechnungen nachvollziehbar erklären. Sollte er dies ablehnen könnten Sie sich an die Landestierärztekammer wenden, die zwar die Rechnung nicht berichtigen kann, aber zwischen Ihnen und dem Tierarzt versuchen könnte zu vermitteln.