zurück zur Übersicht Kater wildert - Nachbar droht mit Anzeige 25.07.2010 von Carmen S. Mein Kater ist tagsüber draussen. Klar schleppt er die eine oder andere Maus an, jetzt hat sich ein Nachbar beschwert, der Kater würde wildern. Er hätte gesehen, wie er Mäuse, Fische und Vogelküken frisst. Sollte ich das nicht unterbinden, würde er eine Anzeige machen wegen Wilderns. Allerdings gibt es noch mindestens 2-3 weitere gleich aussehenden Katzen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Welche Konsequenzen hätte solch eine Anzeige? Kann man meinem Kater den Freigang verbieten? Gibt es gesetzlich festgelegte Zeiten, in denen Katzen keinen Freigang haben dürfen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es gibt derzeit kein Gesetz, dass den Katzenfreigang verbietet, unabhängig von Brut- oder Setzzeiten. Jeder Katzenhalter kann frei entscheiden, ob er seine Katze zu diesen Zeiten raus lässt. Wenn Ihr Kater bei seinen Streifzügen durch fremde Gärten Schaden anrichtet, z.B. Fische aus einem Teich angelt und frisst, sind Sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wobei der Geschädigte aber beweisen muss, dass es auch Ihr Kater gewesen ist, damit Sie nicht für fremde Katzen haften müssen. Ein anderer Aspekt sind jedoch die Regelungen des Bundes- und der jeweiligen Landesjagdgesetze, nach denen wildernde Hunde und Katzen von dem jeweils Jagdschutzberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen erschossen werden dürfen. Kann der Jagdschutzberechtigte beweisen, dass Ihr Kater in seinem Revier Mäuse, Vögel oder andere Wildtiere tötet, könnte er berechtigt sein Schadensersatz von Ihnen zu fordern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es gibt derzeit kein Gesetz, dass den Katzenfreigang verbietet, unabhängig von Brut- oder Setzzeiten. Jeder Katzenhalter kann frei entscheiden, ob er seine Katze zu diesen Zeiten raus lässt. Wenn Ihr Kater bei seinen Streifzügen durch fremde Gärten Schaden anrichtet, z.B. Fische aus einem Teich angelt und frisst, sind Sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wobei der Geschädigte aber beweisen muss, dass es auch Ihr Kater gewesen ist, damit Sie nicht für fremde Katzen haften müssen. Ein anderer Aspekt sind jedoch die Regelungen des Bundes- und der jeweiligen Landesjagdgesetze, nach denen wildernde Hunde und Katzen von dem jeweils Jagdschutzberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen erschossen werden dürfen. Kann der Jagdschutzberechtigte beweisen, dass Ihr Kater in seinem Revier Mäuse, Vögel oder andere Wildtiere tötet, könnte er berechtigt sein Schadensersatz von Ihnen zu fordern.