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Tierquälerei durch Tierärztin?

von Sandra K.

Guten Tag! Ich habe in einer etablierten Tierarztpraxis Tierquälerei erlebt. Der erfahrenen Tierärztin war bewusst, dass meine Katze Nina starke Schmerzen hatte - und röntgte dennoch ohne Schmerzmittel. Nina schrie verzweifelt 😭 Die TÄ machte NOCH EINE ZWEITE Aufnahme - und Nina schrie wieder entsetzlich... 😭 Nach dem Röntgen zeigte Nina null Reaktion, wirkte leblos, komatös. Ich bat sofort um eine Schmerzspritze. Über die Notwendigkeit selbst des ersten Röntgenbildes wohl zur Begründung der Euthanasie lässt sich streiten - ich hätte es nicht gebraucht. Allerdings noch ein ZWEITES Bild anzufertigen... Diese Abgeklärtheit, Nina völlig unnötig weitere unerträgliche Schmerzen zuzufügen, heißt für mich, dass das weder zum ersten noch zum letzten Mal geschehen ist. 👉🏼 Was kann ich tun? Erfüllt das den Tatbestand der Tierquälerei? Zudem fühle ich mich selbst gequält... Es ist ein Gespräch in gut 4 Wochen geplant - und ich habe Angst vor diesem Gespräch! Ich habe bei jenem Termin vor 2 Monaten ein psychisches Trauma erlitten, das mich noch immer ständig weinen lässt. Gerade die letzte Rechnung kann ich nicht zahlen - es wäre gefühlt nochmals Verrat an Nina. Ganz herzlichen Dank für Ihre Einschätzung

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihren Schmerz und Ihre Angst vor dem Gespräch. Ich bitte jedoch um Verständnis sowohl für die sachliche Antwort, also auch dafür, dass an dieser Stelle ohne die Einzelheiten zu kennen keine Einschätzung möglich ist, ob der massive Vorwurf der Tierquälerei gegeben sein könnte.
 
§ 17 Tierschutzgesetz besagt:
 
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
 a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
 b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
 
Ich lese aus Ihrer Schilderung, dass Ihre Katze leider eingeschläfert werden musste und Sie damit (auch ohne ein Röntgenbild) einverstanden waren bzw. dies leider notwendig war. Um nun die beiden Fragen zu beurteilen, ob das zweite Röntgenbild überhaupt notwendig war und ob Ihrer Katze zuvor aus medizinischer Sicht zwingend ein Schmerzmittel hätte verabreicht werden müssen, ist zunächst eine tiermedizinische Antwort notwendig, die letztlich von einem Sachverständigen eingeholt werden müsste. Auch müsste bekannt sein, was der Grund der Einschläferung war, also eine bestehende Krankheit oder war es eine akute schwere Verletzung nach einem Unfall o.ä.
 
Auch wenn Sie Angst vor dem Gespräch haben, ist es gut, dass Sie dies vereinbart haben, um sich von der Tierärztin ihr Vorgehen erklären zu lassen. Sie könnten zuvor um einen Ausdruck der Karteikarte bitten, damit Sie sich auf das Gespräch vorbereiten oder sich eine zweite Meinung einholen zu können.
 
Nehmen Sie zu diesem Gespräch am besten eine unbeteiligte Person mit, nicht nur um einen Zeugen oder eine Zeugin zu haben, sondern auch weil es für einen Unbeteiligten einfacher ist den Erklärungen zu folgen und entsprechende Rückfragen oder Verständnisfragen zu stellen.
 
Wenn Sie nach dem Gespräch noch immer den Eindruck haben, dass die Tierärztin fehlerhaft gehandelt hat oder fehlerhaft abgerechnet hat, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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