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Wurde anonym unberechtigterweise beim Veterinäramt angezeigt

von Sandra L.

Guten Morgen, ich habe folgendes Problem: Mich hat jemand, ich habe auch eine starke Vermutung, wer das gewesen ist, anonym beim Veterinärmt hier in Niedersachsen über das Lavas Meldesystem gemeldet. Ich habe 8 Katzen, schon seit einigen Jahren, die ich zum Großteil aus dem Tierschutz übernommen bzw. adoptiert habe. Jeder, der mich kennt, weiß, dass es meinen Katzen sehr gut geht und ich alles, was mir möglich ist, für sie mache, damit es ihnen gut geht. Nun stand letzten Dienstag ein Amtstierarzt unangekündigt vor meiner Haustüre und erläutere mir, dass es eine Beschwerde über mich gibt, wo behauptet wird, ich würde Katzen horten....kurz zusammengefasst. Natürlich stimmt das nicht und ich will mich gegen diese unbegründete Behauptung wehren. Meine Wohnung hat 65 m, zusätzlich einen großen katzensicheren Balkon und die Katzen haben alles, was sie brauchen. Derjenige, wie ich vermute, der mich angezeigt hat, weil wir vor kurzem in einem sehr großen Streit auseinander gegangen sind und sich an mir rächen will; was er mir auch bei unserem letzten Gespräch auch angedroht hatte. Nun meine Fragen: Habe ich bei dem Veterinäramt das Recht, meine gespeichterten Daten zu erfragen? Kann ich eine Anzeige bei der Polizei stellen, dass nachgeforscht wird, wer mich unberechtigterweise gemeldet hat? Kann die Polizei das Verterinäramt auffordern, die Daten des Gegners herauszugeben, insofern das möglich ist, denn diese Lavas Meldesystem versichert den Hinweisgebern, dass sie absolut anonym bleiben können auf Wunsch. Der Amtstierarzt kommt jetzt nächste Woche zu einem Kontroll-Termin zu mir und es müsste eigentlich alles OK sein, aber ich fühle mich schon extrem in meiner Privatsphäre verletzt. Es kann doch nicht sein, dass ein solche Denuziantentum in Deutschland wieder Fuß fasst, den Hinweisgebern damit Tor und Türe geöffnet wird, unschuldige Leute, zu melden, die dadurch natürlich ein großes Problem bekommen können. Was kann ich tun? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar hilfreiche Tipps bekommen würde. Vielen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das vom Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat dieses Melde-System eingerichtet und ermöglicht es Menschen anonym Hinweise zu geben. Die Person muss bei der Meldung keinerlei Angaben zu sich selbst machen, so dass deren Anonymität gewährleistet ist. Diese Meldung wird dann an die für den gemeldeten Sachverhalt örtlich und sachlich zuständige Behörde zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.
 
Wenn es sich in Ihrem Fall um eine solche Meldung handelte, die vom LAVES an ihr Veterinäramt weitergeleitet worden ist, sind auch dort keine Angaben zu dessen Absender vorhanden, die weder an Sie noch an die Polizei herausgegeben werden können.
 
Sie könnten dennoch selbst oder durch einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht beim Veterinäramt fordern und so die Schilderung über Sie einsehen, eventuell sind Rückschlüsse auf die Person möglich.
 
Ob eine Strafanzeige gegen diese Person sinnvoll ist, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, da hierfür der genaue Wortlaut der Meldung aber auch der Inhalt der Akte des Veterinäramts geprüft werden sollte, unter anderem da Sie schreiben, dass der Amtstierarzt nächste Woche zu einem Kontroll-Termin zu Ihnen kommt. Hier wäre daher wichtig zu wissen, was kontrolliert werden soll, also ob und welche Beanstandungen und Auflagen Ihnen aufgegeben wurden, etc.
 
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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