zurück zur Übersicht Katze kommt in fremde Häuser - Hundebesitzer 10.11.2024 von Celine H. Hallo, Unser Nachbar hat sich zwei Katzen zugelegt, welche Freigänger sind. Das Problem ist die Katzen betreten nicht nur die Gärten, sondern legen dort auch ihren Kot ab und kommen in die Häuser. Wir selber haben einen kleinen Hund und Kleinkind. Hunde fresse gerne Katzenkot ( riecht nach Futter) , dadurch besteht erhöhte Gefahr für Würmer was öfteres entwurmen verursacht, welches Geld kostet. Des Weiteren findet unser Hund fremde Katzen im Haus nicht so toll. Nach dem die Katze neulich wieder im Flur stand nach dem ich das Haus betrat (ich hatte die Katze nicht gesehen) ist unser Hund der Katze hinter her gerannt. Das hätte auch ziemlich böse enden können da wir an einer Straße wohnen. Ein anderer Hund wurde schon von der Katze angegriffen. Der Hundebesitzer sprach unseren Nachbarn an das ihr Hund nun Angst habe, darauf kam nur die Antwort der Hund solle sich nicht so haben. Haben wir hier Möglichkeiten etwas zu tun? Die Nachbarn scheint es nicht zu interessieren wo ihre Katzen sind und was sie tun Wir können unsere Terrassentür nicht mal mehr zum lüften öffnen, da wir ja nicht permanent auf die Tür dann achten Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, sei es weil sie in den eigenen Garten oder sogar die Wohnung kommen, weil die eigenen Tiere angegriffen oder sogar verletzt werden, usw., beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. In Ihrem Fall könnte das Urteil des Landgericht Bonn vom 06.10.2009 (Az. 8 S 142/09) hilfreich sein, da das Gericht unter anderem zu der Frage Stellung genommen, ob man über das Betreten des Gartens bzw. einer Dachterrasse hinaus auch die Verschmutzung dieser Katzenkot und das Betreten der Wohnung dulden muss. Dies ist im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Einzelfall zu entscheiden. Das Gericht kam in seiner Entscheidung dazu, dass man weder die Verschmutzung mit Kot noch das Betreten der Wohnung dulden muss und verurteilte den Katzenhalter dazu, seine Katzen so zu halten, dass diese bei dem Nachbar keine Verschmutzungen durch Kot hinterlassen und nicht mehr die Wohnung betreten. Wie der Katzenhalter dies in der Praxis umsetzt, liegt in seiner Verantwortung. Daneben muss der Katzenhalter Schadensersatz leisten, für alle Schäden, die seine Katzen anrichten, sei es Verschmutzungen oder wenn die Katzen andere Tiere verletzen und Tierarztkosten entstehen, dann auch diese. Schließen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen und versuchen auf dieser Grundlage nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, sei es weil sie in den eigenen Garten oder sogar die Wohnung kommen, weil die eigenen Tiere angegriffen oder sogar verletzt werden, usw., beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. In Ihrem Fall könnte das Urteil des Landgericht Bonn vom 06.10.2009 (Az. 8 S 142/09) hilfreich sein, da das Gericht unter anderem zu der Frage Stellung genommen, ob man über das Betreten des Gartens bzw. einer Dachterrasse hinaus auch die Verschmutzung dieser Katzenkot und das Betreten der Wohnung dulden muss. Dies ist im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Einzelfall zu entscheiden. Das Gericht kam in seiner Entscheidung dazu, dass man weder die Verschmutzung mit Kot noch das Betreten der Wohnung dulden muss und verurteilte den Katzenhalter dazu, seine Katzen so zu halten, dass diese bei dem Nachbar keine Verschmutzungen durch Kot hinterlassen und nicht mehr die Wohnung betreten. Wie der Katzenhalter dies in der Praxis umsetzt, liegt in seiner Verantwortung. Daneben muss der Katzenhalter Schadensersatz leisten, für alle Schäden, die seine Katzen anrichten, sei es Verschmutzungen oder wenn die Katzen andere Tiere verletzen und Tierarztkosten entstehen, dann auch diese. Schließen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen und versuchen auf dieser Grundlage nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.