zurück zur Übersicht

Falsche Diagnose, hohe Kosten durch OP Verschleppung

von Sandra B.

Am Samstag gegen 9.°° Uhr musste mein Hund plötzlich raus, obwohl wir gegen 7.°°Uhr schon die Gassirunde erledigt hatten. Dabei legte er sich hin, wahrscheinlich vor Schmerzen und ich sah, das kein Urin kam. Ich rief dann gleich in meiner Tierklinik an und ich sollte vorbeikommen. Ich war am Samstag um 10.°°Uhr in der ersten Tierklinik (20km entfernt). Da wurde mein Hund kurz abgetastet und Fieber gemessen (38.5). Der Arzt sagte, es sei eine Blasenentzündung, gab ihm eine Schmerzspritze und etwas zum entkrampfen der Blase. Er meinte, in ein paar Stunden könnte er wieder Wasser lassen. Nach 15 Minuten war ich wieder aus der Praxis. Kosten 128,-Euro Um 17.°°Uhr hab ich dort dann wieder angerufen, weil er immer noch kein Wasser lassen konnte und sich vor Schmerzen auf den Bauch legte. Man sagte, man habe keine Zeit für mich, ich solle in eine andere Tierklinik (40km entfernt) fahren. Hab ich sofort angerufen und bin hingefahren. Mein Hund wurde geröntgt und U-Schall gemacht, etc. Man wollte einen Katheter legen, weil ein großer aber angeblich glatter Harnstein die Harnröhre verstopfte, um diesen wieder in die Harnblase zu schieben. Sollte das nicht klappten, müsste er operiert werden. Es klappte, der Harnstein wurde in die Blase zurück geschoben. Ich fragte noch, "aber da kann er ja immer wieder in die Harnröhre wandern". Antwort: Ja, das Risiko besteht, dann müssen wir von vorne anfangen ggf. dann doch operieren. Wir bekamen Schmerzmedi und ein Antibiotikum mit. Kosten 986,-Euro. Gegen 23.°° waren wir zu Hause. 2 Stunden später gegen 1.°°Uhr nachts musste mein Hund raus. Es kam wieder kein Urin, er legte sich wieder vor Schmerzen hin. Ich rief sofort wieder in der Klinik an. Man entschuldigte sich, vielleicht hätte man doch gleich operieren sollen, ich solle sofort kommen. Um 2.°° Uhr war ich wieder in der Klinik, mein Hund wurde stationär aufgenommen, er sollte erstmal "nur" einen Katheter bekommen (Stein wieder zurück drücken) und Montag sollte er dann operiert werden. Harnsteine raus und zudem noch Kastration wegen Hodentumor. Man fragte mich, ob er eine Infusion bekommen sollte, man riet mir dazu wegen seinem Kreislauf, würde nur 200,-Euro zusätzlich kosten. (ich bin von einmalig ausgegangen auf der Rechnung wurden diese 200,-Euro jetzt mehrfach abgerechnet!) Es wurde ein Kostenvoranschlag von nochmal (zusätzlich zu den 986,-Euro) bis zu 2100,-Euro gemacht. Sonntag Abend rief man mich noch an, den Katheter hätte er sich gezogen, sie müssten einen neuen legen, der Harnstein läge jetzt ungünstig, es könne sein, das sie bei der OP einen künstlichen Harnleiter legen müssten, wenn sie an den Stein nicht rankommen. Zum Glück musste das nicht auch noch gemacht werden. Montag Nachmittag war dann die OP, abends gegen 19.°° war ich wieder mit ihm zu Hause. Kosten von Sonntag und Montag (Aufenthalt und OP) gut 3000,-Euro Insgesamt mußte ich nun an die erste Tierklinik 128,-Euro und an die zweite Tierklinik knapp 4000,-Euro zahlen. Ich habe noch angemerkt, das die Ärztin am Sonntag um 1.°°Uhr sagte, hätte sie gleich operiert...... und gefragt, ob man wenigstens an den Kosten für Samstag, was ja gar nichts geholfen hat, etwas machen kann. Hätte Sie gleich operiert, wären die ganzen Folgekosten ja nicht ganz so hoch geworden. Oder wenn die erste Tierklinik gleich richtig gehandelt und untersucht hätte, dann wären die Kosten auch nicht so hoch geworden. Antwort "aber das haben wir ja alles geleistet". Danach wurde ich etwas "kühler" abserviert. Kann man da im Nachhinein noch was machen? Bezahlen musste ich gleich, die Rechnung gab es erst nach kompletter Bezahlung.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Ihr Hund hat alles gut überstanden und ist wieder fit. Ich verstehe, dass Sie über den hohen Rechnungsbetrag wahrscheinlich geschockt und verärgert sind.
 
Ausgangspunkt für eine Prüfung ist der Umstand, dass es sich bei dem Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt, bis auf wenige Ausnahmen, um einen Dienstvertrag handelt und es um die Behandlung eines Lebewesens geht. Tierärzte schulden vertraglich daher „nur“ ihren Dienst/ihre Tätigkeit, die die Patientenbesitzer zu bezahlen haben. Da auch in Ihrem Fall kein Erfolg geschuldet wurde, ist die sinngemäße Aussage, dass alles, was geleistet wurde und auch bezahlt werden muss, insoweit richtig.
 
Dass manches hiervon „nichts geholfen hat“ (wobei dies für jeden einzelnen Posten bewiesen werden müsste, Schmerzmittel werden z.B. hoffentlich gewirkt haben) oder auch die Überlegung, dass sofort hätte operiert werden müssen, ändert daran zunächst nichts. Ausgangspunkt und zu bewerten ist, ob die Empfehlungen/Handlungen der jeweiligen Tierärzte zu dem damaligen Zeitpunkt (also ohne die Erkenntnisse von heute) lege artis also den tiermedizinischen Regeln der Kunst entsprachen und vertretbar waren. Dies kann nur ein Sachverständiger oder eine Sachverständige verbindlich beurteilen und beantworten. Hinzu kommt, dass allein aufgrund der Tatsache, dass es sich um Behandlungen am Wochenende und nachts handelte, höhere und zusätzliche Gebühren ausgelöst wurden.
 
Fordern Sie die Tierärzte auf Ihnen Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu gewähren. Dieser Anspruch auf Akteneinsicht umfasst die Herausgabe aller naturwissenschaftlich konkretisierbaren physischen Befunde sowie Berichte über Behandlungsmaßnahmen (z.B. EKG, OP-Berichte, Narkoseprotokolle, Laborergebnisse) etc. und lassen sich diese z.B. von einem anderen Tierarzt erklären.
 
Versuchen Sie dann z.B. einen Termin mit der Klinik zu machen, um sich die Rechnung genau erklären zu lassen, die abgerechneten Beträge nachzuvollziehen und gegebenenfalls eine Lösung zu finden. Nehmen Sie zu diesem Gespräch am besten einen unbeteiligten Zeugen mit.  
 

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung