zurück zur Übersicht Hund wurde von einem anderen Hund gebissen 06.12.2024 von Derya K. Hallo, Der Pomeranian meiner Freundin wurde von einem Pitbull gebissen. Der Halter von dem Pitbull ist leider mit dem Hund abgehauen. Es gibt Zeugen die die Polizei gerufen haben, die auch den Fall aufgenommen haben. Der Pomeranian hat eine Fraktur erlitten mit, musste Operiert werden. Sie hat leider weder eine HaftplichtVersicherung noch eine Krankenversicherung für Ihren Hund. Sie lebt vom Staat und kann sich die Kosten OP kosten umd auch die Weiterbehandlung nicht leisten. Was kann Sie da machen. Rechtlich und auch finanziell. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dem Hund Ihrer Freundin geht es mittlerweile schon besser und er erholt sich von der OP. Ich verstehe die Not Ihrer Freundin, da Emotionen im Recht keine RolleIch hoffe, dem Hund Ihrer Freundin geht es mittlerweile schon besser und er erholt sich von der OP. Ich verstehe die Not Ihrer Freundin, da Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche und auch kritische Antwort. Auch wenn ist Ihre Freundin als Hundehalterin finanziell leider nicht in der Lage ist, so muss sie dennoch ihrer gesetzlichen Pflicht und ihrer Verantwortung für ihren Hund nachkommen und ihm die notwendige medizinische Behandlung ermöglichen, andernfalls verstößt sie selbst gegen das Tierschutzgesetz. Ich nehme an, dass Ihre Freundin ebenfalls in Berlin lebt, so dass sie dann gemäß § 14 Berliner Hundegesetz zudem gesetzlich verpflichtet ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen. Es sollte der Hundehalter des angreifenden Hundes ausfindig gemacht werden um die entstandenen und noch entstehenden Tierarztkosten geltend zu machen. Da die Polizei den Beißvorfall aufgenommen hat, könnte z.B. über eine Akteneinsicht versucht werden, ob die Polizei den Hundehalter ausfindig machen konnte, so dass seine Personalien in der Akte sind und er angeschrieben werden kann. Ihre Freundin könnte sich z.B. an die Berliner Tiertafel wenden, vielleicht gibt es dort neben Futterspenden auch andere Möglichkeiten ihr zu helfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dem Hund Ihrer Freundin geht es mittlerweile schon besser und er erholt sich von der OP. Ich verstehe die Not Ihrer Freundin, da Emotionen im Recht keine RolleIch hoffe, dem Hund Ihrer Freundin geht es mittlerweile schon besser und er erholt sich von der OP. Ich verstehe die Not Ihrer Freundin, da Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche und auch kritische Antwort. Auch wenn ist Ihre Freundin als Hundehalterin finanziell leider nicht in der Lage ist, so muss sie dennoch ihrer gesetzlichen Pflicht und ihrer Verantwortung für ihren Hund nachkommen und ihm die notwendige medizinische Behandlung ermöglichen, andernfalls verstößt sie selbst gegen das Tierschutzgesetz. Ich nehme an, dass Ihre Freundin ebenfalls in Berlin lebt, so dass sie dann gemäß § 14 Berliner Hundegesetz zudem gesetzlich verpflichtet ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen. Es sollte der Hundehalter des angreifenden Hundes ausfindig gemacht werden um die entstandenen und noch entstehenden Tierarztkosten geltend zu machen. Da die Polizei den Beißvorfall aufgenommen hat, könnte z.B. über eine Akteneinsicht versucht werden, ob die Polizei den Hundehalter ausfindig machen konnte, so dass seine Personalien in der Akte sind und er angeschrieben werden kann. Ihre Freundin könnte sich z.B. an die Berliner Tiertafel wenden, vielleicht gibt es dort neben Futterspenden auch andere Möglichkeiten ihr zu helfen.