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Tierarzt Rechnung falsche Diagnose

von Jennifer D.

Guten Tag, wir waren vor kurzem mit unserem Kater in der Tierarzt Praxis, da unser Tierarzt keinen freien Termin mehr hatte. (War ein Donnerstag Nachmittag) Er wurde untersucht und es hieß, man könnte nichts finden und die einzige Möglichkeit sei nun ein Blutbild für 380€ das haben wir dann gemacht und es wurde gesagt, dass unser Kater wahrscheinlich FIP hat. Er bekam eine Spritze und Medikamente für Zuhause. Wir haben uns und unseren kleinen Sohn darauf vorbereitet, dass der Kater eventuell eingeschläfert werden muss. Übers Wochenende ging es ihm plötzlich so viel besser, dass wir uns gewundert haben und zu unserem Tierarzt gegangen sind (Montag). Dieser meinte, die Katze ist erkältet und man hätte es an den geschwollenen Lymphknoten direkt merken müssen und dass im Blutbild absolut gar nichts auf FIP hindeutet. Können wir nun unser Geld zurück verlangen? Uns wurde schließlich gesagt, es gäbe keine andere Möglichkeit als das Blutbild und nur deshalb haben wir dem ganzen zugestimmt.. Danke!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
 
Wichtig für das Verständnis ist, dass zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer in der Regel ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wird. Demnach schuldet der Tierarzt nur seinen reinen Dienst, also nur sein Tätigwerden aber gerade keinen Erfolg.
 
Dies ist hinsichtlich der möglichen Rückforderung der Kosten für das Blutbild wichtig, da hierfür Blut abgenommen wurde, und die Probe entweder im eigenen oder in einem externen Labor ausgewertet, der Tierarzt also unstreitig tätig geworden ist. Des Weiteren haben Sie dem zugestimmt bzw. den Tierarzt hiermit beauftragt. Zu prüfen ist daher, ob Sie einen Schadensersatzanspruch in Höhe dieser Kosten wegen eines Behandlungsfehlers haben könnten.
 
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.
 
Und hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
 
Zu einer Beweislastumkehr kommt es zwar bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „groben Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.
 
In Ihrem konkreten Fall geht es um u.a. um zwei verschiedene Frage, zum einen ob das Blutbild nicht notwendig war und zum anderen ob es fehlerhaft ausgewertet wurde, die ein Gutachter beantworten müsste.
 
Gerade weil der Beweis der schulhaften Pflichtverletzung eines Tierarztes für Tierhalter so schwer zu führen ist, lassen Sie sich die Aussagen Ihres Tierarztes, dass Ihre Katze nur erkältet ist, was an den geschwollenen Lymphknoten direkt hätte bemerkt werden müssen und auch dass im Blutbild nichts auf FIP hindeutet, schriftlich geben. Damit wenden Sie sich an den Tierarzt und versuchen in einem Gespräch eine Lösung für diese Kosten zu finden. Nehmen Sie zu diesem Gespräch am besten einen unbeteiligten Zeugen mit.
 
 

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