zurück zur Übersicht Co owner Vertrag gültig 29.01.2025 von Silke R. Hallo unser Fall ist ziemlich komplex und würde den Rahmen hier sprengen, daher meine erste Frage, ob ein coowner Vertrag für Hunde Gültigkeit hat. Ursprünglich war ein normaler Kaufvertrag vereinbart und nun nach mehrfacher Nachfrage, wann wir den Vertrag ɓekommen für den Hund, den wir seit Juli 2024 mit allen Papieren haben, kam heute ein "unverschämt frecher" Coowner vertrag mit der "Drohung", uns den hund wegzunehmen, wenn wir nicht bis ende Feb zahlen. Wir haben so Angst, dass sie uns den Hund wegnehmen kann. Kann sie das? Vielen Dank für Ihre zeit und Bemühungen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Ihr Fall sehr komplex ist und es daher zwischen Ihnen und der Züchterin wahrscheinlich bereits viel Korrespondenz, Absprachen, und möglicher Weise auch Missverständnisse etc. hierzu gibt, ist es nicht sinnvoll herausgelöst die generelle Frage nach der „Co-Ownerschaft“ zu beantworten, da diese Konstellation der „Co-Ownerschaft“ zwar durchaus üblich und rechtlich zulässig ist, aber in Ihrem Fall schon fraglich ist, ob nicht bereits „ein normaler Kaufvertrag“ mündlich geschlossen wurde. Auch weil hier offensichtlich der Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt wurde und sogar die Rückforderung des Hundes angedroht wurde, müssen die Einzelheiten und insbesondere auch der „Co-Owner-Vertrag“ der Züchterin eingesehen werden, daher sollten sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Ihr Fall sehr komplex ist und es daher zwischen Ihnen und der Züchterin wahrscheinlich bereits viel Korrespondenz, Absprachen, und möglicher Weise auch Missverständnisse etc. hierzu gibt, ist es nicht sinnvoll herausgelöst die generelle Frage nach der „Co-Ownerschaft“ zu beantworten, da diese Konstellation der „Co-Ownerschaft“ zwar durchaus üblich und rechtlich zulässig ist, aber in Ihrem Fall schon fraglich ist, ob nicht bereits „ein normaler Kaufvertrag“ mündlich geschlossen wurde. Auch weil hier offensichtlich der Kaufpreis noch nicht vollständig gezahlt wurde und sogar die Rückforderung des Hundes angedroht wurde, müssen die Einzelheiten und insbesondere auch der „Co-Owner-Vertrag“ der Züchterin eingesehen werden, daher sollten sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.