zurück zur Übersicht Welpe in Zwinger 04.02.2025 von Katarina R. Hallo, unserer bekannter,ein sehr nette und eigentlich tierlieber Mensch hat vor kurzem einen Welpen gekauft. Er ist gerade 8 Wochen alt. Und wird nur in Zwinger gehalten. Der bekannter hat noch einen älteren Hund auch in Zwinger. Die Hunde haben viel Auslauf er geht oft lang spazieren außerhalb seines Grundstück und hat ein riesen Garten. Aber ist es wirklich in Ordnung dass ein 8wochen alte Welpe gleich in Zwinger gehalten wird? Vielen Dank für ihre Antwort Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt in § 6 die Einzelheiten der Zwingerhaltung, also das „Wie“. Unter anderem muss der Zwinger so hoch sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten nicht an die obere Begrenzung reichen kann. Des Weiteren muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe die im Gesetz genannte uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf, etc. Das Mindestalter ist dort nicht genannt. „Ob“ die Zwingerhaltung eines Welpen zulässig ist, muss nach den §§ 1 Satz 2 und 2 Tierschutzgesetz beurteilt werden, da Zwingerhaltung zu Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes führen kann. Daher hängt die Beantwortung von den Einzelumständen ab, also wie lange der Welpen in dem Zwinger verbringt, wie viele Tage, wie viel Kontakt hat er zu seinem Halter, wie viel Auslauf usw. Beurteilen müsste dies im Zweifel das zuständige Veterinäramt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt in § 6 die Einzelheiten der Zwingerhaltung, also das „Wie“. Unter anderem muss der Zwinger so hoch sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten nicht an die obere Begrenzung reichen kann. Des Weiteren muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe die im Gesetz genannte uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf, etc. Das Mindestalter ist dort nicht genannt. „Ob“ die Zwingerhaltung eines Welpen zulässig ist, muss nach den §§ 1 Satz 2 und 2 Tierschutzgesetz beurteilt werden, da Zwingerhaltung zu Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes führen kann. Daher hängt die Beantwortung von den Einzelumständen ab, also wie lange der Welpen in dem Zwinger verbringt, wie viele Tage, wie viel Kontakt hat er zu seinem Halter, wie viel Auslauf usw. Beurteilen müsste dies im Zweifel das zuständige Veterinäramt.