zurück zur Übersicht Mündliche Absprache mit Verwandten 20.03.2025 von Marion N. Erst eimal guten Tag. Ich habe vor 1,5 Jahren 2 Kater die von uns aufgezogen wurden an meine Nichte abgegeben. Unter der Voraussetzung das sie uns die Katzen zurück gibt wenn sichihre Umstände ändern . Nun will sie die zwei an ihren Exfreund weiter geben .Leider haben wirkeinen Schutzvertrag gemacht. Gibt es noch irgend eine möglichkeit die Beiden zurück zu bekommen. Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung recht kurz ist, ist auch nur eine recht kurze allgemeine Antwort möglich. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit Ihrer Nichte gemacht haben, könnte die Auflage, dass die Kater an Sie zurückgeben werden müssten, zwar wirksam sein. Das Problem ist hierbei jedoch, dass Sie diese Vereinbarung beweisen können müssen, sofern Ihre Nichte dies bestreitet. Berufen Sie sich auf dies Auflage und fordern Sie Ihre Nichte auf Ihnen die beiden Kater zurückzugeben. Sollte Sie sich weigern oder die Kater bereits an den Ex-Freund weitergegeben haben, sollten sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung recht kurz ist, ist auch nur eine recht kurze allgemeine Antwort möglich. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit Ihrer Nichte gemacht haben, könnte die Auflage, dass die Kater an Sie zurückgeben werden müssten, zwar wirksam sein. Das Problem ist hierbei jedoch, dass Sie diese Vereinbarung beweisen können müssen, sofern Ihre Nichte dies bestreitet. Berufen Sie sich auf dies Auflage und fordern Sie Ihre Nichte auf Ihnen die beiden Kater zurückzugeben. Sollte Sie sich weigern oder die Kater bereits an den Ex-Freund weitergegeben haben, sollten sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig anwaltlich beraten lassen.