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Zahlung bei Insolvenz der Hundehaftpflicht (Gegenpartei)

von Christina M.

Guten Tag Frau Fries, mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen. Der Fall wurde an die Versicherung des anderen Hundehalters gemeldet und lief dort unter einer Schadennummer. Diese Versicherung hat nun Insolvenz angemeldet. Die Gegenpartei stellt nun einen Antrag für Schadensforderung an den Insolvenzverwalter. Ob und wann gezahlt wird kann nicht gesagt werden. Welche weiteren rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung, damit die entstandenen Tierarztkosten von der Gegenpartei gezahlt werden? Was sind die besten nächsten Schritte für mich? Vielen Dank und Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist für den Hundehalter ärgerlich, jedoch müssen Sie als Geschädigte nicht dessen Risiko tragen ob und wieviel er aus der Insolvenzmasse erhält und wann dies sein wird.
 
Anders als bei der Kfz-Haftpflicht besteht gegen den Haftpflichtversicherer kein Direktanspruch, sondern nur gegen den Hundehalter selbst. Fordern Sie ihn auf, den entsprechenden Betrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Kann oder will der Hundehalter nicht zahlen, müssten Sie ihn auf Zahlung verklagen. Weil Ihre Schilderung keine Angaben zum Sachverhalt erhält, sollten Sie sich bei Bedarf vor der Klageerhebung über die Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen.
 

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