zurück zur Übersicht Hund verletzt durch freiliegendes Rohr 28.03.2025 von Katrin D. Guten Abend, letzte woche Sonntag lief ich mit meinem Hund an der Leine spazieren und plötzlich jaulte er auf. Er ist auf einer Wiese mit dem linken Bein in ein offenes Rohr rein gerutscht und zog sich einen Kreuzbandriss in beiden Hinterbeinen zu.Das Rohr war vom Gras zugewachsen und nicht ersichtlich. Dafür zuständig sind die Wasserwerke und das Rohr wurde nicht ordnungsgemäß verschlossen, erst nach dem Unfall ist das passiert. Wer haftet nun für die erheblichen Tierarztkosten? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Betreiber des Rohrs bzw. der Anlage, zu der das Rohr gehört, trifft das zuständige Wasserwerk eine Verkehrssicherungspflicht und haftet grundsätzlich für Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen. Machen Sie Ihren Schaden dort geltend. Sollte der Betreiber die Regulierung verweigern wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da für die Beurteilung des weiteren Vorgehens die Einzelheiten bekannt sein müssen und wenn vorhanden auch Fotos des ungesicherten Rohrs und der Umgebung eingesehen werden müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als Betreiber des Rohrs bzw. der Anlage, zu der das Rohr gehört, trifft das zuständige Wasserwerk eine Verkehrssicherungspflicht und haftet grundsätzlich für Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen. Machen Sie Ihren Schaden dort geltend. Sollte der Betreiber die Regulierung verweigern wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da für die Beurteilung des weiteren Vorgehens die Einzelheiten bekannt sein müssen und wenn vorhanden auch Fotos des ungesicherten Rohrs und der Umgebung eingesehen werden müssen.