zurück zur Übersicht Tierhaltungsverbot in WEG 18.08.2010 von Eva M. In unserer Wohnungseigentümergemeinschaft steht in der Hausordnung ein Tierhaltungsverbot (die Katze eines Eigentümers ist aber ausdrücklich geduldet). Ich habe jetzt gelesen das ein pauschales Tierhaltungsverbot gar nicht erlaubt ist. Heißt das automatisch das wir zum Beispiel einen Hund halten dürften? Oder hätte man die Hausordnung offiziell erst anfechten müssen? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Rechtslage zur Hundehaltung in Eigentumswohnungen ist sehr kompliziert. Zwar wurde das Wohnungseigentumsrecht im Juli 2007 grundlegend geändert, an der Problematik der Tierhaltung bzw. dem Verbot der Tierhaltung hat sich jedoch nichts geändert. Grundsätzlich ist die Hundehaltung in einer Eigentumswohnung zulässig. Wie dies eingeschränkt oder verboten werden kann, z.B. durch eine ins Grundbuch einzutragende Vereinbarung, durch einstimmigen Beschluss oder einem Mehrheitsbeschluss, etc. hängt von der gesetzlichen Regelung und der jeweiligen Teilungserklärung ab. Wenden Sie sich am Besten an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit speziellen Kenntnissen im Wohn- und Eigentumsrecht um geeignete Schritte zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Rechtslage zur Hundehaltung in Eigentumswohnungen ist sehr kompliziert. Zwar wurde das Wohnungseigentumsrecht im Juli 2007 grundlegend geändert, an der Problematik der Tierhaltung bzw. dem Verbot der Tierhaltung hat sich jedoch nichts geändert. Grundsätzlich ist die Hundehaltung in einer Eigentumswohnung zulässig. Wie dies eingeschränkt oder verboten werden kann, z.B. durch eine ins Grundbuch einzutragende Vereinbarung, durch einstimmigen Beschluss oder einem Mehrheitsbeschluss, etc. hängt von der gesetzlichen Regelung und der jeweiligen Teilungserklärung ab. Wenden Sie sich am Besten an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin mit speziellen Kenntnissen im Wohn- und Eigentumsrecht um geeignete Schritte zu besprechen.