zurück zur Übersicht Welpen 30.03.2025 von Wolfgang S. Hallo, eine Frage: wir haben einen Welpen mit der 10 Woche in sorgsame Hände vermittelt. Uns wurden zig positive Kriterien mitgeteilt, so das wir den Verkauf zustimmen konnten. Nun ist es mittlerweile so, dass wir Zweifel haben was artgerechte Tierhaltung und auch größe der Wohnung angeht. Der Hund soll am Besten ruhig auf seinen Platz liegen, soll sich am Besten ruhig verhalten. Was Krankheiten anging und mehr möchte ich hier gar nicht erwähnen. Wir sehen Überforderung - Schmerz - Leid Wie können wir dem Abhilfe schaffen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Frage ist recht kurz und allgemein, so dass auch nur eine kurze Antwort möglich ist. Prüfen Sie anhand Ihres Kaufvertrages, ob Sie unter diesen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten können, um die Rückgabe des Welpen zu fordern. Sind von dem Käufer nachweislich falsche Angaben gemacht worden, könnte auch eine Anfechtung des Kaufvertrages in Betracht kommen. Sollten Sie den Eindruck haben, dass der Welpe nicht artgerecht gehalten wird bzw. Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung und das Tierschutzgesetz vorliegen und der Welpe unter Schmerzen leidet, die nicht abgestellt werden, wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Frage ist recht kurz und allgemein, so dass auch nur eine kurze Antwort möglich ist. Prüfen Sie anhand Ihres Kaufvertrages, ob Sie unter diesen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten können, um die Rückgabe des Welpen zu fordern. Sind von dem Käufer nachweislich falsche Angaben gemacht worden, könnte auch eine Anfechtung des Kaufvertrages in Betracht kommen. Sollten Sie den Eindruck haben, dass der Welpe nicht artgerecht gehalten wird bzw. Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung und das Tierschutzgesetz vorliegen und der Welpe unter Schmerzen leidet, die nicht abgestellt werden, wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.