zurück zur Übersicht Abgabe Kater - Eventueller Rücktritt von mündlichen Vereinbarungen 31.03.2025 von Annalena K. Guten Tag. Ich stehe schriftlich mit einer Verkäuferin eines Katers (im Moment 8 Wochen alt) in Kontakt (Abgabe ab der 12. Woche). Wir haben alles schriftlich nachweislich über Whats App geregelt. Beiderseitige Zustimmung zur Abgabe des Tieres, Kaufpreis, Abgabedatum, Kater wird mit Schutzvertrag ihrerseits abgegeben. Sie hatte einige Zwischenfragen, die sich um das Wohl des Tieres drehen. Verständlich. Unter anderem, wie lange er dann Zuhause alleine wäre unter der Woche, also wie unsere Arbeitszeiten sind (er kommt zu einem bereits bei uns wohnenden Kater). Dies hatten wir geklärt, nun hatte sie dazu nochmal konkrete Fragen (gibt es Home Office Möglichkeit) und äußerte, dass sie Sorge hat dass sie zu lange alleine sind und es klingt sehr danach als würde sie nun überlegen, uns den Kater doch nicht mehr zu geben. Darf sie das, nachdem schon alles abgesprochen wurde ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Kaufverträge auch mündlich geschlossen werden können, könnte zwischen Ihnen beiden bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, den Sie anhand des WhatsApp-Verlaufs belegen könnten. Um dies verbindlich zu beurteilen, müsste allerdings der gesamte Verlauf und die Formulierungen eingesehen werden. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, muss dieser von beiden Parteien erfüllt werden, die Verkäuferin hätte Ihnen dafür den Kater zu übergeben und das Eigentum auf Sie zu übertragen und Sie haben die Pflicht den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Erfüllt die Verkäuferin ihre Pflicht nicht, fordern Sie sie schriftlich oder elektronisch zur Erfüllung und der Übergabe des Katers am vereinbarten Tag auf. Verweigert sie dies wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen ob und wie Sie die Herausgabe des Katers durchsetzen können oder ob Ihnen ein eventuell ein Schadensersatzanspruch wegen der Nichterfüllung zustehen könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Kaufverträge auch mündlich geschlossen werden können, könnte zwischen Ihnen beiden bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, den Sie anhand des WhatsApp-Verlaufs belegen könnten. Um dies verbindlich zu beurteilen, müsste allerdings der gesamte Verlauf und die Formulierungen eingesehen werden. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, muss dieser von beiden Parteien erfüllt werden, die Verkäuferin hätte Ihnen dafür den Kater zu übergeben und das Eigentum auf Sie zu übertragen und Sie haben die Pflicht den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Erfüllt die Verkäuferin ihre Pflicht nicht, fordern Sie sie schriftlich oder elektronisch zur Erfüllung und der Übergabe des Katers am vereinbarten Tag auf. Verweigert sie dies wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen ob und wie Sie die Herausgabe des Katers durchsetzen können oder ob Ihnen ein eventuell ein Schadensersatzanspruch wegen der Nichterfüllung zustehen könnte.