zurück zur Übersicht Hund nach OP mit schweren Verbrennungen aus der Klinik zurück bekommen 05.04.2025 von Nicole P. Guten Tag, meine Hündin wurde am 12 Februar die Eierstöcke entfernt. Die OP ist ohne Komplikationen verlaufen. Allerdings tauchte nach kurzer Zeit zuhause an Hals und Schulder 5 riesige Blasen auf. Zuerst hieß es das könnte eine allergische Reaktion sein. Nach 5 Tagen stellte es sich erst heraus das dies Verbrennung sind 2-3 Grates. Die Klinik hat nach eigenen Recherchen zugestanden das sich mein Hund in der Wärmebox verbrannt hat. Nachdem dies klar war übernahm die Klinik die Behandlung. Nun sind einige Kost meinerseits angefallen wie verdienst Ausfall (Minijob) da der Hund permanent unter Aufsicht sein musste, Schutzkleidung für den Hund, Fahrtkosten zur Klink und Medikamente. Die Belege und Rechnungen habe ich alle der Klinik eingereicht, hierzu wurde sich bis jetzt noch nicht weiter geäußert. Nun meine Frage wo liegt hier für mich und meinem Hund die rechtlichen Ansprüche, was soll ich tun wenn die Klink nicht bezahlt? Mit freundlichen Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe die Wunden sind gut verheilt und Ihre Hündin ist wieder fit. Sollte die Tierklinik oder deren Haftpflichtversicherung nicht zwischenzeitlich die weiteren Kosten ersetzt oder reagiert haben, fordern Sie sie nochmals schriftlich zur Zahlung auf und setzen eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. Sollte die Klinik oder die Versicherung gar nichts oder nicht alles ersetzen, sollten Sie sich mit dem Ablehnungsschreiben an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen zu lassen, wobei insbesondere zu prüfen ist, ob der Anspruch auf Verdienstausfall erfolgreich geltend gemacht werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe die Wunden sind gut verheilt und Ihre Hündin ist wieder fit. Sollte die Tierklinik oder deren Haftpflichtversicherung nicht zwischenzeitlich die weiteren Kosten ersetzt oder reagiert haben, fordern Sie sie nochmals schriftlich zur Zahlung auf und setzen eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. Sollte die Klinik oder die Versicherung gar nichts oder nicht alles ersetzen, sollten Sie sich mit dem Ablehnungsschreiben an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen zu lassen, wobei insbesondere zu prüfen ist, ob der Anspruch auf Verdienstausfall erfolgreich geltend gemacht werden kann.