zurück zur Übersicht Tierarztkosten einer Pflegehündin 21.09.2010 von Renate B. Ende Mai haben wir eine Aridale Hündin in unsere Pflegestelle aufgenommen.Sie kam in einem desolaten zustand an.Mitte Juli haben wir die Hündin mit einer SG.von 250,00Euro übernommen.Sie war laut Impfpass kastriert.Im August musste das Tier wegen einer Gebäemuttervereiterung operiert werden.Kosten belaufen sich auf 535,00Euro.Die organisation weiger sich die Koste zu übernehmen.Muss ich die kosten übernehmen.Wir hatten eine zusage vom TIB.bekommen da der Hund auf grund der Vorerkrankung Operiert werden musste.Wir wurden per Email informiert wenn wir weitere Pflegehunde aufnehmen wäre eine Kostenbeteiligung möglich.Unter diesen umständen ist keine zusammenarbeit möglich. Mit Freundlichen Grüssen Renate Ps.was würden Sie uns raten Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie eine verbindliche Zusage vom “TIB“ haben, dass die Kosten übernommen werden, könnten Sie sich darauf berufen und die vorgelegten Tierarztkosten erstattet verlangen. Ich vermute jedoch, dass diese Zusage nur mündlich gemacht wurde und Sie sie nun nicht beweisen können. Sie können den Tierschutzverein schriftlich unter Setzung einer Frist auffordern die Tierarztkosten, entsprechend der erteilten Kostenübernahme, zu erstatten. Sollte der Verein sich weigern, sollten Sie sich über die Erfolgsaussichten und Kosten eines Gerichtsverfahrens anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie eine verbindliche Zusage vom “TIB“ haben, dass die Kosten übernommen werden, könnten Sie sich darauf berufen und die vorgelegten Tierarztkosten erstattet verlangen. Ich vermute jedoch, dass diese Zusage nur mündlich gemacht wurde und Sie sie nun nicht beweisen können. Sie können den Tierschutzverein schriftlich unter Setzung einer Frist auffordern die Tierarztkosten, entsprechend der erteilten Kostenübernahme, zu erstatten. Sollte der Verein sich weigern, sollten Sie sich über die Erfolgsaussichten und Kosten eines Gerichtsverfahrens anwaltlich beraten lassen.