zurück zur Übersicht Laminatboden und Hundehaltung 25.10.2010 von Sabrina F. Hallo, Ich habe seit gestern den Hund meiner Eltern bei mir. Der Vermieter hat nach Rücksprache mit den Nachbarn den Bau eines Zwingers untersagt, jedoch erlaubt er mir den Hund in der Wohnung zu halten. Nun ist es so, dass der Hund "krach" macht, wenn er über den Lamitatboden läuft (krallen hört man) und ich denke, die Nachbarn werden sich bald deswegen beschweren. Ich kann dem Hund ja aber auch nicht verbieten sich zu bewegen. Wie ist das rechtlich? Außerdem wurde der Laminatboden in der Wohnung von meinem Freund und mir auf unsere Kosten gekauft und verlegt, der Vermieter hat im Nachhinein den Laminat in der Küche bezahlt (nur Material). Der Laminatboden wird mit der Zeit aber durch die Krallen vom Hund zerkratzt. Kann der Vermieter dann verlangen das wir beim Auszug neuen Boden verlegen lassen müssen, wieder auf unsere Kosten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vermieter, die die Hundehaltung erlauben, müssen die normalen Abnutzungserscheinungen, die durch die Hundehaltung entstehen, hinnehmen. Ob die Kratzspuren, die Ihr Hund auf dem Laminat hinterlassen wird, noch als normale Abnutzung betrachtet werden können, muss individuelle zum Zeitpunkt des Auszuges geprüft werden. Zudem muss dann zwischen dem Laminat, das Sie auf eigene Kosten verlegt haben und dem im Eigentum des Vermieters stehenden Laminats unterschieden werden. Auch die “normalen“ Trittgeräusche eines Hundes über der auf Laminatböden läuft, sind im Rahmen der genehmigten Hundehaltung hinzunehmen, wobei fraglich ist ob die Mieter unter Ihnen je nach Bauweise und Dämmung diese Geräusche überhaupt hören.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vermieter, die die Hundehaltung erlauben, müssen die normalen Abnutzungserscheinungen, die durch die Hundehaltung entstehen, hinnehmen. Ob die Kratzspuren, die Ihr Hund auf dem Laminat hinterlassen wird, noch als normale Abnutzung betrachtet werden können, muss individuelle zum Zeitpunkt des Auszuges geprüft werden. Zudem muss dann zwischen dem Laminat, das Sie auf eigene Kosten verlegt haben und dem im Eigentum des Vermieters stehenden Laminats unterschieden werden. Auch die “normalen“ Trittgeräusche eines Hundes über der auf Laminatböden läuft, sind im Rahmen der genehmigten Hundehaltung hinzunehmen, wobei fraglich ist ob die Mieter unter Ihnen je nach Bauweise und Dämmung diese Geräusche überhaupt hören.