zurück zur Übersicht Rattengift Vergiftung 30.11.2010 von Sabine R. Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes hat sich ereignet, wir haben einen kleinen Hund und wohnen in einem Dorf, im Dorf ist ein Imbiss, der dem Aufruf der Rattenbekämpfung nachgekommen ist und Rattengift ausgelegt hat. Allerdings nicht in Köderboxen sondern frei zugänglich, so dass unser Hund 2x ein Päckchen fand und es zur Giftaufnahme kam und unser Hund schwer erkrankte. Inzwischen nach Infusionen Bluttransfusion und 2x täglich Gegenmittel ist unser Hund auf dem Wege der Genesung. Ich habe vor 3 1/2 Wochen eine polizeiliche Anzeige gemacht und bis heute nichts weiter davon gehört; der ganze Vofall liegt ca 5 Wochen zurück, den Besitzer des Imbisses fragte ich, ob er eine Möglichkeit hat über eine Versicherung die Tierarztrechnung zu begleichen, worauf er von seiner VERSICHERUNG zur Antwort bekam, dass ich den Klageweg beschreiten solle und ich eh keine Chance hätte zu gewinnen da der Hund das Gift auch im Feld gefressen haben könnte. Nun meine Frage an Sie: Bevor ich für einen Anwalt nochmals 1000€ bezahlen muss (so hoch ist ca. auch die Tierarztrechnung) habe ich eine Chance auf Bezahlung der RG zu klagen?? ich habe den ganzen Vofall niedergeschrieben und dies auch so bei der Polizei angegeben, diese hat auch die Rattengiftpackung von mir erhalten und die Fotos, die ich gemacht habe. Mit freundlichem Gruß Sabine Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um eine kostenpflichtige anwaltliche Beratung werden Sie nicht herumkommen, wenn Sie eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Prozesses erhalten wollen. Für eine Bewertung müssten u.a. die vorhandene Beweismittel geprüft werden, insbesondere die angesprochenen Fotos. Des Weiteren wäre zu klären, ob es Zeugen für den Vorfall gibt und ob Sie selbst gesehen haben, dass Ihr Hund das Gift dort aufgenommen hat oder ob Sie dies nur vermuten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um eine kostenpflichtige anwaltliche Beratung werden Sie nicht herumkommen, wenn Sie eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Prozesses erhalten wollen. Für eine Bewertung müssten u.a. die vorhandene Beweismittel geprüft werden, insbesondere die angesprochenen Fotos. Des Weiteren wäre zu klären, ob es Zeugen für den Vorfall gibt und ob Sie selbst gesehen haben, dass Ihr Hund das Gift dort aufgenommen hat oder ob Sie dies nur vermuten.