zurück zur Übersicht Hund geschenkt bekommen 16.12.2010 von Jessica S. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe am 7.01.2010 einen Hund von meiner Freundin geschenkt bekommen, da sie keine Zeit mehr für den Rüden hatte,Jetzt nach fast einem Jahr, möchte sie den Hund wieder haben, ich habe noch Ihre Sms auf meinem Handy in dem klar hervorgeht das sie mir den Hund überlässt,leider hat sie mir damals den Impfpass nicht mitgegeben da er nicht auffindbar war, jedoch war der Hund bei Ihr nicht bei der Gemeinde angemeldet, Ich habe ihn direkt als ich ihn bekommen habe, Versichern lassen, angemeldet und gechippt, jetzt droht sie sogar schon mit einem Anwalt,kann sie den Hund wieder verlangen und muss ich ihn wieder her geben? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich um eine wirksame Schenkung handelt, haben Sie mit der Übergabe des Hundes auch das Eigentum an ihm erhalten und bräuchten den Rüden nicht herauszugeben. Sollte die Dame tatsächlich einen Anwalt einschalten, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten oder zumindest beraten lassen und die angeführten Gründe für die Rückforderung prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn es sich um eine wirksame Schenkung handelt, haben Sie mit der Übergabe des Hundes auch das Eigentum an ihm erhalten und bräuchten den Rüden nicht herauszugeben. Sollte die Dame tatsächlich einen Anwalt einschalten, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten oder zumindest beraten lassen und die angeführten Gründe für die Rückforderung prüfen lassen.