zurück zur Übersicht Sind Katzen Kleintiere ? 28.12.2010 von Patricia G. Hallo, seit gut einem Jahr wohne ich in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und möchte eine Wohnungskatze halten. Laut Mietvertrag ist Tierhaltung grundsätzlich verboten- allerdings habe ich im Internet bereits mehrfach (und mit Aktenzeichen) gelesen, dass Katzenhaltung nur mit triftigem Grund untersagt werden kann und Katzen (vorallem in Wohnungshaltung) allgemein als Kleintiere gelten und somit auch ohne besondere Zustimmung des Vermieters gehalten werden können. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in der Sache etwas Klarheit verschaffen könnten. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste die Klausel Ihres Mietvertrages geprüft werden um zu sehen, ob das Verbot überhaupt wirksam formuliert wurde. Der Begriff „Kleintierhaltung“ stammt aus der Rechtsprechung, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die etwas zur Katzenhaltung in einer Mietwohnung sagt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die “Kleintierhaltung“ in Mietwohnungen nicht verboten werden darf. Kleintiere sind nach dem Gericht aber solche Tiere, die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden und daher niemanden stören können. Katzen können daher m.E. nicht unter die Kleintier-Klausel des BGH fallen. Die ergangenen Urteile zur Katzenhaltung sind zudem zum Teil widersprüchlich. Um einen Streit mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie die Katzenhaltung mit dem Vermieter vor der Anschaffung der Katze klären und sich eine schriftliche Erlaubnis geben lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste die Klausel Ihres Mietvertrages geprüft werden um zu sehen, ob das Verbot überhaupt wirksam formuliert wurde. Der Begriff „Kleintierhaltung“ stammt aus der Rechtsprechung, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die etwas zur Katzenhaltung in einer Mietwohnung sagt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die “Kleintierhaltung“ in Mietwohnungen nicht verboten werden darf. Kleintiere sind nach dem Gericht aber solche Tiere, die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden und daher niemanden stören können. Katzen können daher m.E. nicht unter die Kleintier-Klausel des BGH fallen. Die ergangenen Urteile zur Katzenhaltung sind zudem zum Teil widersprüchlich. Um einen Streit mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie die Katzenhaltung mit dem Vermieter vor der Anschaffung der Katze klären und sich eine schriftliche Erlaubnis geben lassen.