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Bußgeld freilaufender Hund in Berlin

von Gerlinde B.

Sehr geehrte Frau Fries, ich wohne in Berlin-Mitte, einem Bezirk in dem es keine offizielle Freilauffläche für Hunde gibt. Aus diesem Grund lasse ich meinen Hund im Park ab und an von der Leine, damit er mit anderen Hunden spielen kann. Seit das Wetter wieder schöner wird, kontrolliert das Ordnungsamt häufiger und verlangt in der Regel 35 € Strafe, wenn der Hund nicht angeleint ist. Im „Berliner Verwarngeldkatalog“, steht, dass das „Führen eines Hundes ohne die nach § 3 (höchstens zwei Meter langen) vorgeschriebene Leine a) in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen b) in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete)“ mit einer Strafe von 25 € belegt werden kann. Im Gespräch mit anderen Hundehaltern ist mir nun aufgefallen, dass das Ordnungsamt generell mehr verlangt, als in der Verordnung angegeben (bis zu 75 €). Dürfen die Strafen derart überzogen werden? Mein Hund ist ein ausgebildeter Besuchshund. Ich bin mit ihm in einem Verein aktiv und besuche Schulen, sowie Senioreneinrichtungen. Gibt es Möglichkeiten ihn vom Leinenzwang zu befreien, da er ja auch artgerechte Erholung von dieser Tätigkeit braucht? Ist das Bezirksamt verpflichtet, Freilaufflächen einzurichten? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes zum Halten und Führen von Hunden in Berlin handelt ordnungswidrig, wer gegen die in § 3 des Gesetzes geregelte Leinenpflicht verstößt. Das Gesetz sieht für diesen Verstoß eine Geldbuße von bis zu 50.000,00 € vor. Außerdem kann die Einziehung des Hundes angeordnet werden. In der Regel werden Geldbußen zwischen 25,00 und 35,00 € für das erstmalige Antreffen ohne Leine verhängt. Wenn Sie jedoch regelmäßig gegen die Leinenpflicht verstoßen ist die Behörde berechtigt, das Bußgeld zu erhöhen um die Leinenpflicht durchzusetzen. Auf der Homepage der Stadt Berlin finden Sie eine Liste mit ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, so auch zwei für den Bezirk Mitte. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt und erfragen dort, ob diese Angaben noch aktuell sind.

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