zurück zur Übersicht Datenschutz und Transponder 16.04.2011 von Sonja S. Wenn ich demnächst in Niedersachsen einen Hund versichern will, verlangen die Versicherungen die Chip-Nr.Was wollen die damit und welche Daten dürfen die abrufen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst möchte ich ein offensichtliches Missverständnis aufklären. Auf dem implantierten Chipp oder auch Transponder genannt, ist eine lange Ziffernfolge gespeichert. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind also weder Daten des Halters noch des behandelnden Tierarztes und des Tieres auf dem Chipp vermerkt. Daher ist die Chippung eines Tieres allein noch nicht ausreichend es im Verlustfalle über TASSO wieder zu finden. Eine Registrierung ist unbedingt notwendig, da erst so die Daten des Halters und des Hundes mit der Transpondernummer in Verbindung gebracht werden können. Das heißt auch, dass weder eine Versicherung noch die Ordnungsämter Daten von dem Chipp abrufen können. Wenn Ihre Versicherung die Angabe der Transpondernummer des versicherten Hundes benötigt, so soll damit meines Erachtens wahrscheinlich ein Missbrauch ausgeschlossen werden. So melden manche Hundehalter z.B. nur einen Weimaraner an, obwohl sie eigentlich zwei haben, und im Schadensfalle wird dann behauptet der versicherte Hund sei beteiligt gewesen, obwohl es der andere war, der bei der Versicherung nicht angegeben wurde. Wenn Sie sicher sein wollen, fragen Sie bei der Versicherung schriftlich an, welchen Zweck die Angabe der Chippnummer hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst möchte ich ein offensichtliches Missverständnis aufklären. Auf dem implantierten Chipp oder auch Transponder genannt, ist eine lange Ziffernfolge gespeichert. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind also weder Daten des Halters noch des behandelnden Tierarztes und des Tieres auf dem Chipp vermerkt. Daher ist die Chippung eines Tieres allein noch nicht ausreichend es im Verlustfalle über TASSO wieder zu finden. Eine Registrierung ist unbedingt notwendig, da erst so die Daten des Halters und des Hundes mit der Transpondernummer in Verbindung gebracht werden können. Das heißt auch, dass weder eine Versicherung noch die Ordnungsämter Daten von dem Chipp abrufen können. Wenn Ihre Versicherung die Angabe der Transpondernummer des versicherten Hundes benötigt, so soll damit meines Erachtens wahrscheinlich ein Missbrauch ausgeschlossen werden. So melden manche Hundehalter z.B. nur einen Weimaraner an, obwohl sie eigentlich zwei haben, und im Schadensfalle wird dann behauptet der versicherte Hund sei beteiligt gewesen, obwohl es der andere war, der bei der Versicherung nicht angegeben wurde. Wenn Sie sicher sein wollen, fragen Sie bei der Versicherung schriftlich an, welchen Zweck die Angabe der Chippnummer hat.