zurück zur Übersicht Nachbar beschweren sich wegen Hundegebell 04.05.2011 von Iris A. Sehr geehrte Frau Fries, seit dem 25. März habe ich nun einen Pekinesenrüden, welcher 15 Monate alt ist. Die Nachbarn beschweren sich dauernd bei mir er würde, wenn er alleine ist dauernd bellen. Da ich momentan von AlG 2 lebe und einen Ein-Euro-Job habe den ich, weil ich noch unter 25 bin nicht einfach abbrechen kann, da ich sonst 3 Monate gar kein Geld bekomme ist Henry im Moment vom 8 bis 13Uhr alleine und Mittwochs noch mal ab 16 Uhr. Da ein Nachbar schon gedroht hat den Tierschutz zu rufen und mir durch diesen Henry weg nehmen zu lassen würde ich gerne mal wissen, ob Bellen beim allein sein ein Grund dafür ist dass der Tierschutz den Hund weg nimmt. Ach ja, da ich Ende August eh ausziehen soll wollte ich auch fragen, ob die anderen Mieter ihn so lange dulden müssen bis meine Kündigungsfrist abgelaufen ist oder ob sie mich vorher dazu zwingen lassen können Henry weg zu geben. lG Iris Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall geht es rechtlich um zwei verschiedenen Fragen. Zum einen geht um die Mietrechtliche Frage der Hundehaltung und der Ruhestörung der Nachbarn und zum Anderen um die Frage der artgerechten Haltung, also um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Hinsichtlich der Bellzeiten ist zu sagen, dass es keine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund absolut still ist und niemanden belästigt. Aber auch außerhalb dieser Uhrzeiten muss der Hundehalter dafür sorgen, dass der Hund nicht durch andauerndes Bellen die Nachbar belästigt. Ihre Nachbarn könnten im schlimmsten Fall den Vermieter einschalten und eine Mitminderung geltend machen, sollte die Lärmbelästigung nicht aufhören. Ob Ihnen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung vorgeworfen werden kann, weil Ihr Hund das Alleinsein offensichtlich (noch) nicht gelernt hat und es ihn stresst, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sicher ist jedoch, dass der Tierschutz Ihnen den Hund nicht wegnehmen kann. Dies kann zum einen nur eine Behörde und zum anderen reicht das ständige Bellen nicht aus, um dem Halter einen Hund wegzunehmen. Sie sollten aber unbedingt für die Zeit bis zu Ihrem Auszug zum Wohle des Hausfriedens und aber auch und insbesondere zum Wohle Ihres Hundes eine Lösung finden, vielleicht haben Sie Freunde oder Verwandte, die den Hund beaufsichtigen könnten?
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall geht es rechtlich um zwei verschiedenen Fragen. Zum einen geht um die Mietrechtliche Frage der Hundehaltung und der Ruhestörung der Nachbarn und zum Anderen um die Frage der artgerechten Haltung, also um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Hinsichtlich der Bellzeiten ist zu sagen, dass es keine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund absolut still ist und niemanden belästigt. Aber auch außerhalb dieser Uhrzeiten muss der Hundehalter dafür sorgen, dass der Hund nicht durch andauerndes Bellen die Nachbar belästigt. Ihre Nachbarn könnten im schlimmsten Fall den Vermieter einschalten und eine Mitminderung geltend machen, sollte die Lärmbelästigung nicht aufhören. Ob Ihnen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung vorgeworfen werden kann, weil Ihr Hund das Alleinsein offensichtlich (noch) nicht gelernt hat und es ihn stresst, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sicher ist jedoch, dass der Tierschutz Ihnen den Hund nicht wegnehmen kann. Dies kann zum einen nur eine Behörde und zum anderen reicht das ständige Bellen nicht aus, um dem Halter einen Hund wegzunehmen. Sie sollten aber unbedingt für die Zeit bis zu Ihrem Auszug zum Wohle des Hausfriedens und aber auch und insbesondere zum Wohle Ihres Hundes eine Lösung finden, vielleicht haben Sie Freunde oder Verwandte, die den Hund beaufsichtigen könnten?