zurück zur Übersicht

Falschauskunft eines Maklers zur Hundehaltung

von Demir B.

Seit knapp einem jahr habe ich eine Wohnung von einem Makler vermittelt bekommen. Da ich zu dem Zeitpunkt meinen Hund schon hatte, war Hundehaltergenehmigung für mich die Vorraussetzung. Der Makler sicherte mir dies auch öfters zu (mündlich und unter Zeugen). Schriftlich sollte nachgereicht werden, was nicht geschah.Jetzt bekam ich aus heiterem Himmel ein Schreiben von der Anwältin meiner Vermieterin. Der Hund soll weg sonst drohe eine Kündigung. Was kann ich machen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass ein Makler oder eine Maklerin -sei es bewusst oder unbewusst- erklärt die Tierhaltung sei erlaubt obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht, kommt gar nicht so selten vor. Schadensersatzansprüche gegen den Makler aufgrund dieser Falschauskunft sind möglich, haben aber auf das Tierhaltungsverbot in dem abgeschlossen Mietvertrag keinen direkten Einfluss. Gegen die Abgabe des Hundes spricht zum einen der lange Zeitraum in dem die Vermieterin sich nicht zur Hundehaltung geäußert hat. Zum anderen müsste geprüft werden, ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag, die die Hundehaltung verbietet, überhaupt wirksam ist.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung