zurück zur Übersicht Hundesteuer vergessen 27.09.2009 von Nicole P. Hallo Frau Fries, ich habe vor 9 Monaten einen Hund(damals 8 Mon.) bei mir aufgenommen. Dieser war bis dahin vom Vorbesitzer nicht zur Hundesteuer angemeldet, da nicht klar war, ob er überleben würde(Loch im Herzen). Nun habe ich vergessen, ihn bei der Hundesteuer anzumelden und würde das gerne nachholen. Könne mir rechtliche Probleme entstehen (Steuerhinterziehung)? Ich habe kein Problem, die Steuer nachzuzahlen. Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Hundesteuersatzung der Stadt Neuss ist geregelt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn ein Hund nicht nach zwei Wochen angemeldet wird. Sie sollten die Anmeldung daher schnellstmöglich nachholen. Wenn möglich sprechen Sie beim Ordnungsamt persönlich vor und erklären die Umstände. Wenn Sie den offenen Steuerbetrag dann zügig nachzahlen, wird dies bestimmt keine weiteren Folgen haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Hundesteuersatzung der Stadt Neuss ist geregelt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn ein Hund nicht nach zwei Wochen angemeldet wird. Sie sollten die Anmeldung daher schnellstmöglich nachholen. Wenn möglich sprechen Sie beim Ordnungsamt persönlich vor und erklären die Umstände. Wenn Sie den offenen Steuerbetrag dann zügig nachzahlen, wird dies bestimmt keine weiteren Folgen haben.