zurück zur Übersicht Ist Yorkshire Terrier ein Kleintier ? 12.09.2011 von Miriam G. Hallo, meine Frage ist gibt es ein Gesetz das sagt das der Yorkshire Terrier als Kleintier gilt? Ich habe einiges im Internet gelsen aber nichts konkretes gefunden. Ich moechte mir nun eine Yorkshire Terrier holen und meiner Vermieter sagten bevor ich die Wohnung gemietet habe das es kein Problem sei sich irgendwann eine Hund zu holen. Nun habe ich dieses ja vor und sie stellen sich dagegen weil der Nachbarshund zuviel jauelt. Im Vertrag steht das ich das nur mit Erlaubnis darf jedoch ist die Kleintierhaltung ohne Erlaubnis moeglich. Vielen Dank schon mal vorab. Mit freundlichen Gruessen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hinsichtlich der Haltung eines Yorkshire-Terriers gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört werde. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Ob das für Ihren Fall zuständige Amtsgericht ebenfalls dieser Auffassung sein wird, kann nicht vorausgesagt werden. Um einen Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie dieses Thema unbedingt VOR der Anschaffung des Hundes abklären, auf die vorhandenen Urteile verweisen und sich eine Genehmigung schriftlich erteilen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hinsichtlich der Haltung eines Yorkshire-Terriers gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört werde. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Ob das für Ihren Fall zuständige Amtsgericht ebenfalls dieser Auffassung sein wird, kann nicht vorausgesagt werden. Um einen Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie dieses Thema unbedingt VOR der Anschaffung des Hundes abklären, auf die vorhandenen Urteile verweisen und sich eine Genehmigung schriftlich erteilen lassen.