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§ 90a BGB etc.

von Andreas J.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, gibt es schon eine Aktion von Tasso e.V. für die Abschaffung von § 90 a BGB ?# Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat ein Verstoß gegen § 3 TierschG ? Bitte um Kontaktaufnahme. Hochachtungsvoll Andreas

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine Aktion zur Abschaffung des § 90a BGB, wonach Tiere keine Sachen sind, gibt es meines Wissens nicht. Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) sind in den §§ 17 und 18 des TierSchG zu finden. Gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 4 TierSchG handelt ordnungswidrig wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot nach § 3 zuwiderhandelt. Gemäß § 18 Absatz 2 TierSchG kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden. Je nach Einzelfall kann es sich jedoch auch um eine Straftat im Sinne des § 17 TierSchG handeln, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden kann.

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