zurück zur Übersicht Nymphensittiche, obwohl Tierhaltung nicht erlaubt ist? 24.08.2009 von Mira B. Ich halte vier Nymphensittiche – mein Mietvertrag sagt aber aus, dass eine Tierhaltung verboten ist. Kann mein Vermieter verlangen, dass ich die Tiere weggeben muss? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass ein generelles Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag unwirksam ist und die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden darf. Zu den Kleintieren gehören z.B. Meerschweinchen, Wellensittiche, Chinchillas und Schildkröten. Sollte es jedoch zu Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Vögel kommen, kann der Vermieter die Weggabe der Tiere verlangen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass ein generelles Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag unwirksam ist und die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden darf. Zu den Kleintieren gehören z.B. Meerschweinchen, Wellensittiche, Chinchillas und Schildkröten. Sollte es jedoch zu Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Vögel kommen, kann der Vermieter die Weggabe der Tiere verlangen.