zurück zur Übersicht Hundegeruch 08.11.2011 von Sylvia M. Ich wohne seit 28 Jahren mit 2 Hunden in der Wohnung einer Wohnbaugesellschaft.1 Leonberger und 1 Schäferhund.Seit einigen Jahren bekomme ich 1-2x im Jahr Post von der Wohnbau,dass sich Nachbarn über Gestank im Lift beschweren,angeblich von meinen Hunden.Ich bestreite nicht,dass sie ihren eigenen Hundegeruch haben aber man kann sicher nicht von einem unerträglichen Gestank sprechen.Der Leonberger muffelt wenn er nass ist. Anfang Oktober hat nun der Lift wirklich 2 Tage lang erbärmlich gestunken und prompt kam wieder Post,der Lift würde unerträglich nach meinen Hunden stinken. Ich bat dann 2Herren der Wohnbau zu mir um sich vor Ort selbst ein Bild zu machen. Feststellung,in meiner Wohnung riecht es nach Hund. Das war mir klar. Seit einiger Zeit hatte ich mir angwöhnt Parfum in den Lift zu sprühen sobald ich mit den Hunden einsteige. Also bin ich mit den Hunden im Lift runter gefahren und die Herren sind dann unten eingestiegen. Hundegeruch war durch das Parfum nicht festellbar. Dennoch hiess es wenn die Mieter Unterschriften sammeln müsste ich die Hunde abgeben. Auch mit Anwalt hätte ich keine Chance. Ausserdem dürften in der Wohnung jeweils nur 1 Hund bis Kniehöhe gehalten werden. Meine Hunde sind jetzt 10 und 12 Jahre alt und ich habe sie als Welpen geholt.Habe ich wirklich keine Chancen?Sie wollen eigentlich nicht dass ich die Hunde angebe. Sie hätten einen neuen Chef und wenn der erfahren würde 2 so grosse Hunde in der Wohnung, würde er kurzen Prozess machen.Es ist ein 32 Parteienblock und ausser meinen gibt es nur noch 2 kleinere Hunde,davon einer im Erdgeschoss. Ich wohne im 2.Stock,d.h.die Hunde sind auch nicht allzu lange im Lift.Kann ich mich wirklich nicht gegen solche Beschwerden wehren ohne Gefahr zu laufen aus der Wohnung zu fliegen?Denn die Abgabe der Hunde steht nicht zur Debatte. Sie wollen das jetzt erstmal auf sich beruhen lassen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie Ihre Hunde schon seit vielen Jahren haben und dies offensichtlich dem Vermieter bekannt ist, dürfte fraglich sein, ob die Aufforderung die Hunde aus der Wohnung zu entfernen überhaupt rechtmäßig ist. Unabhängig von dieser Frage müsste jedoch zunächst geklärt werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Tier- bzw. Hundehaltung geregelt ist, insbesondere die Behauptung, dass lediglich ein Hund bis Kniehöhe gehalten werden dürfe und zudem ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Da ich davon ausgehe, dass Ihr Mietvertrag vor 28 Jahren geschlossen wurde, kann es durchaus sein, dass die damals verwendete Klausel der heutigen Rechtsprechung des BGH zur Tierhaltung nicht mehr Stand hält. Ob Sie auch mit einem Anwalt keine Chance hätten, sollten Sie nicht den beiden Herren überlassen. Lassen Sie den Vertrag anwaltlich überprüfen und lassen sich zum konkreten weiteren Vorgehen ausführlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie Ihre Hunde schon seit vielen Jahren haben und dies offensichtlich dem Vermieter bekannt ist, dürfte fraglich sein, ob die Aufforderung die Hunde aus der Wohnung zu entfernen überhaupt rechtmäßig ist. Unabhängig von dieser Frage müsste jedoch zunächst geklärt werden, was in Ihrem Mietvertrag zur Tier- bzw. Hundehaltung geregelt ist, insbesondere die Behauptung, dass lediglich ein Hund bis Kniehöhe gehalten werden dürfe und zudem ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Da ich davon ausgehe, dass Ihr Mietvertrag vor 28 Jahren geschlossen wurde, kann es durchaus sein, dass die damals verwendete Klausel der heutigen Rechtsprechung des BGH zur Tierhaltung nicht mehr Stand hält. Ob Sie auch mit einem Anwalt keine Chance hätten, sollten Sie nicht den beiden Herren überlassen. Lassen Sie den Vertrag anwaltlich überprüfen und lassen sich zum konkreten weiteren Vorgehen ausführlich beraten.