zurück zur Übersicht Steuermarke 28.09.2009 von Waltraud L. Hallo Frau Fries, ich wüßte gerne, ob ich verpflichtet bin die Hundesteuermarke am Hund mitzuführen. Meine Hunde sind weitgehend Freiläufer und verlieren diese Marken ständig. Die Gemeinde verlangt für jede neue Marke jedoch 5,00 €. Meine Tiere sind mit Tasso-Marken und Mikrochip gekennzeichnet und damit eindeutig zu zu ordnen. Vielen Dank und liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde hat in einer Hundesteuersatzung das Thema "Hundesteuermarken" geregelt. Manche Städte verschicken z.B. gar keine Marken mehr, andere verlangen zwingend, dass der Hund die Marke sichtbar tragen muss. Informieren Sie sich daher beim zuständigen Ordnungsamt oder im Internet, wo mittlerweile auch sehr viele Hundesteuersatzungen zu finden sind. In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Eitorf finden Sie die entsprechende Regelung in § 8 Absatz 3. Sehen Sie die Steuermarke nicht als Repressalie an, sondern als Beweismittel mit dem Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht zur Versteuerung des Hundes nachkommen und keine Steuerhinterziehung begehen. Dass der Hund gechipt ist und eine Tasso-Marke trägt ist sehr löblich, beweist aber nicht, dass Sie den Hund in Ihrer Stadt angemeldet haben und versteuern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde hat in einer Hundesteuersatzung das Thema "Hundesteuermarken" geregelt. Manche Städte verschicken z.B. gar keine Marken mehr, andere verlangen zwingend, dass der Hund die Marke sichtbar tragen muss. Informieren Sie sich daher beim zuständigen Ordnungsamt oder im Internet, wo mittlerweile auch sehr viele Hundesteuersatzungen zu finden sind. In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Eitorf finden Sie die entsprechende Regelung in § 8 Absatz 3. Sehen Sie die Steuermarke nicht als Repressalie an, sondern als Beweismittel mit dem Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht zur Versteuerung des Hundes nachkommen und keine Steuerhinterziehung begehen. Dass der Hund gechipt ist und eine Tasso-Marke trägt ist sehr löblich, beweist aber nicht, dass Sie den Hund in Ihrer Stadt angemeldet haben und versteuern.